27.05.2022 Ausgabe: 4/2022

Auf den Zahn gefühlt - Tipps für die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter

Detektiv mit Lupe

Wer Immobilien über ein Online-Portal vermarktet, kennt das: Vor allem für Wohnungen in Trend-Städten trudeln innerhalb kür­zester Zeit Hunderte Anfragen ein. Neben subjektiven Auswahlkrite­rien wie Familienstand, Tierhaltung, Rauch- oder Musikgewohnheiten ist auch die Solvenz der Interessierten relevant: Wer von ihnen kann sich die Wohnung tatsächlich leisten?

Bei der Überprüfung der Zahlungs­fähigkeit kommt es im Wesentlichen auf zwei Aspekte an: aktuelle, zuver­lässige und analysierbare Daten sowie den sicheren und universellen Zugriff darauf.


Die alte Faustregel passt nicht mehr.
Zur Ermittlung der Zahlungsfähig­keit gibt es eine Faustregel: Kaltmiete gleich maximal ein Drittel des jeweili­gen Nettoeinkommens. Aber Vorsicht, sie ist angesichts steigender Mieten und Nebenkosten nicht mehr ange­messen. Etwa 42 Prozent der Mieter in deutschen Großstädten müssen deut­lich mehr als ein Drittel ihres Haus­haltsnettoeinkommens ausgeben. Zudem gibt die Anwendung der Faustregel kaum Aufschluss über die Zahlungsmoral von Mietinter­essenten.

Auch eine SCHUFA-Auskunft ist nicht verlässlich. Denn ob sich ein Interessent ein Mietobjekt leisten kann, hängt abgesehen vom Ein­kommen auch von eventuellen wei­teren finanziellen Verpflichtungen ab, etwa Versicherungen, laufende Kredite und regelmäßige Ausgaben. Eine ausführliche Haushaltsabrech­nung lässt man sich ja wohl kaum vorlegen, und die liefert auch keine Auskunftei.
 

Wen man noch zurate ziehen kann
Für Bonitätsprüfungen gibt es zahl­reiche Lösungen. Große Immobilien­portale bieten einen Bonitätscheck in Zusammenarbeit mit großen Auskunfteien an. Doch wie bei allen Auskunfteien handelt es sich um his­torische Daten, die die tagesaktuelle Zahlungsfähigkeit und -moral von Interessenten nicht wiedergeben. Hat sich die Situation kurzfristig ver­ändert, kann dies nicht berücksich­tigt werden. Gab es dagegen in der Vergangenheit Zahlungsprobleme, wird sich dies auch in der Gegen­wart nachteilig auswirken. Es gibt demnach gute Gründe, anzuneh­men, dass ein natürliches Interesse daran besteht, Auskunftsdienste mit tagesaktuellen Daten über die eigene Zahlungsfähigkeit zu versorgen, um eine verlässliche Beurteilung der Bonität zu ermöglichen.
 

Es geht auch live und online.
Eine neue Lösung, die die histori­sche Lücke schließt, ist der soge­nannte Digitale Account Check, der nahtlos in den Bewerbungsprozess integriert werden kann. Dazu greift der beauftragte Kontoinformations­dienst (Account Information Service Provider = AISP) nach Genehmigung durch den Kontoinhaber auf den digitalen Kontoauszug zu. In Echtzeit und auf der Basis aktueller Daten des Online-Banking-Kontos werden dabei die erforderlichen Daten, z. B. der Online-Ablauf zwischen Vermie­ter und Mieter, analysiert und datenschutzkonform in einer Bewertung der Bonität dargestellt.

Schon für wenige Euro bieten Por­tale Auswertungen der relevanten Bankdaten an, die eine verlässli­che Aussage darüber treffen, ob Mietinteressenten über stabile Einkommensverhältnisse verfü­gen und in der Vergangenheit ihre Miete regelmäßig bezahlt haben.

Fazit
Interessenten profitie­ren von einem vollstän­dig digitalen Prozess und geben dabei nur Informationen preis, die zur Bewertung ihrer Solvenz benö­tigt werden. Das auf­wändige Ausfüllen einer Selbstauskunft auf Papier sowie das zusätzliche Einreichen weiterer Dokumente wie Gehaltsnachwei­sen entfällt. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Kirchhoff, Thorsten

Geschäftsführender Gesellschafter der Kölner Hausverwaltung Kirchhoff & Kollegen Wohnungsverwaltung GmbH
www.kirchhoff-kollegen.de