19.04.2024 Ausgabe: 3/24

Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus

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Wohnungseingentümergemeinschaften müssen warten.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Gebäuden mit Gastagenheizungen müssen mit ihrem Antrag auf Förderung zum Heizungstausch deutlich länger warten als Besitzer von Einfamilienhäusern, nämlich rund sechs Monate. Das gab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Februar 2024 bekannt. Ob dann noch Geld im Fördertopf ist, weiß niemand. Mit Blick auf die langen Entscheidungswege in WEG wird das zum Problem.

Genauso oft geändert und heiß diskutiert wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): die Richtlinie "Bundesförderungen für effiziente Gebäude – inzelmaßnahmen“, kurz BEG EM. Die Förderung des Heizungstauschs wird seit 2024 durch die KfW ausgereicht. Seit 27. Februar 2024 können Eigentümer von Einfamilienhäusern nun ihren Förderantrag stellen. Alle anderen müssen warten – mit ungewissem Ausgang. Fatal für Eigentümergemeinschaften, da der Weg der Entscheidungsfindung hier ohnehin langwierig und ompliziert ist. Der verspätete Antragsstart stellt ein Problem dar. Das hat der VDIV Deutschland unter anderem in einer Pressemitteilung kritisiert.

Damit Gemeinschaften schnell zu Entscheidungen kommen, braucht es neben einem einheitlichen Antragsstart für die Förderung auch die gesetzliche Legalisierung der virtuellen Eigentümerversammlung, und das schnell. 

„Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn der konkrete Start der Förderung nicht verlässlich feststeht, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wieso unterschiedliche Startzeitpunkte gelten, erschließt sich nicht. Das macht den Heizungstausch komplizierter, als er ohnehin schon ist."

Wer kann Förderanträge ab wann stellen?

  • Mehrfamilienhaus mit zentraler Heizungsanlage:
    Eigentümer/innen von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) können laut KfW voraussichtlich ab Mai 2024 den Förderantrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft.
  • Mehrfamilienhaus mit Etagenheizungen:
    Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer/innen von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG Förderung beantragen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Rund sieben Prozent der Gebäude in Deutschland sind mit Etagenheizungen ausgestattet. Sie werden bei diesem Antragsverfahren schlichtweg schlechtergestellt. „Es garantiert niemand, dass die Fördertöpfe im August 2024 nicht schon ausgeschöpft sind. In jüngerer Vergangenheit gibt es einige Beispiele für solche Szenarien, etwa die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau oder für E-Ladestationen“, so Kaßler. Damit untergräbt die Bundesregierung die Akzeptanz der Wärmewende.

Es besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, diese Maßnahme ab sofort zu beauftragen. Die Förderung hingegen soll dann rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden (GEG und BEG EM gelten seit Januar 2024). Die KfW weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Gewährung der Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel steht. „Planbarkeit sieht anders aus“, so Kaßler.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dort kam es bei Antragstellungen jedoch immer wieder zu sehr langen Wartezeiten, weil die Behörde an ihre Kapazitätsgrenzen stieß – nicht zuletzt wegen der strengeren Prüfung von Exportgenehmigungen. Seit Januar 2024 ist nun die KfW für die BEG EM zuständig.

Bicking, Christina

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, VDIV Deutschland