09.12.2025 Ausgabe: 8/2025

Das Sondereigentum schützen

Sinnvolle Versicherungen, für die Eigentümer und Mieter selbst sorgen müssen.

Wohnungseigentümer fühlen sich mit einer bestehenden Gebäudeversicherung und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ihre Liegenschaft häufig rundum abgesichert. Diese Versicherungen sind nach § 19 Abs. 2 S. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum abzuschließen. Davon unabhängig müssen Eigentümer für den ihrer individuellen Risikosituation angemessenen Schutz ihres Sondereigentums selbst sorgen – je nachdem, ob sie ihre Wohnung selbst nutzen oder vermieten. Gleiches gilt für Mieter einer Wohnung. Welche Versicherungen sind also empfehlenswert und für wen?

Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Absicherung erfolgt durch die Immobilienverwaltung und basiert auf der Teilungserklärung. Hier empfehlen sich die folgenden Policen und erweiternden Bausteine:

  • Wohngebäudeversicherung inkl.
    › erweiterte Elementarschäden, bspw. Überschwemmung, Rückstau, Starkregen
    › unbenannte Gefahren
    › Nässeschäden durch undichte Fugen
    › Bruchschäden an Abflussleitungen (auch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem versicherten Grundstück)
    › Mietausfall aufgrund eines Versicherungsschadens
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, idealerweise mit Deckungssumme ab 10 Mio. Euro, inkl.
    › Bauherrenhaftpflichtversicherung, z. B. bei Sanierungsmaßnahmen
    › Einschluss von Schäden durch den Verwaltungsbeirat, die Immobilienverwaltung oder Beschäftigte der Eigentümergemeinschaft
    › Haftung für Photovoltaik-Anlagen, Verkehrssicherung- und Betreiberhaftpflicht
  • Optional:
    › Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte
    ›WEG-Rechtsschutz
    ›Glasbruchversicherung
    › All-Risk-Schutz für technische Anlagen wie Photovoltaik

Selbstnutzende Eigentümer

Wer seine Eigentumswohnung, also sein Sondereigentum in einer Eigentümergemeinschaft, selbst bewohnt, sollte sich gegen Risiken, die aus diesem Eigentum entstehen, schützen. Dafür kommen infrage:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung, optional bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund ums Eigentum, etwa mit Nachbarn oder Behörden
  • Hausratversicherung für Möbel, Elektrogeräte und Gebrauchsgegenstände

Vermietende Eigentümer

Wer sein Eigentum vermietet, sollte sich gegen Risiken absichern, die Dritten aus der Mietsache entstehen können. Hinzu kommen Schadenrisiken durch die Vermietung selbst, bspw. durch Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder sog. Mietnomaden. Zu empfehlen sind:

  • Vermieterhaftpflichtversicherung (in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung enthalten)
  • Vermieterrechtsschutzversicherung
  • Mietschutzversicherung, z. B. bei Mietausfall, Verwahrlosung etc.
  • Hausratversicherung, bei möbliert vermieteten Wohnungen oder hochwertigen Einbauten wie Küchen, sofern nicht in der Gebäudeversicherung enthalten.

Mieter

Mieter sind für selbst verursachte Schäden an der von ihnen genutzten Wohnung verantwortlich. Daher ist dringend zu einer Privathaftpflichtversicherung zu raten, die von Mietern verursachte Schäden an der Wohnung absichert. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Kosten für einen Schlüsselverlust durch Mieter gedeckt sind. Über eine Hausratversicherung sind alle eingebrachten persönlichen Dinge wie Möbel, Elektrogeräte und Gebrauchsgegenstände versichert.

Praxistipp

Immobilienverwaltungen sollten nicht nur die Absicherung des Gemeinschaftseigentums im Blick behalten, sondern auch Mieter und Eigentümer für individuelle Risiken sensibilisieren. So lassen sich Konflikte und Unsicherheiten im Ernstfall vermeiden.

VDIV Aktuell Autorin - Christina Hesse
Hesse, Christina

Geschäftsleitung,
Pantaenius Versicherungsmarkler GmbH
www.pantaenius.eu/immo

VDIV Aktuell Autor - Ludwig Reindl
Reindl, Ludwig

Leiter Produkt- und Risikomanagement 
INCON GmbH & Co. Assekuranz KG
www.incon-vm.de