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Die gesetzeskonforme Anlage von Mietsicherheiten spielt im Rahmen des Vermietungsprozesses – bei Neuvermietung oder Mieterwechsel – eine wesentliche Rolle. Hier bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, teils sehr zeitaufwendig oder mit intrans-parenten Kosten verbunden.
Die gesetzliche Grundlage für Mietsicherheiten bildet § 551 Bürgerliches Gesetzbuch, der u. a. regelt, dass sie getrennt vom Vermögen des Vermieters bzw. der Verwaltung angelegt werden müssen. Diese Anlage auf einem ausgewiesenen Sonderkonto (Mietkautions-/Treuhandkonto) stellt sicher, dass sie vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind und das Pfandrecht der Banken am Kautionskonto ausgeschlossen ist, um Mietern zu gewährleisten, dass die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters als Sicherung von Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen bleibt.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Juni 2015, Az. VIII ZR 324/14, nochmals bekräftigt, dass Kautionen auf einem offen ausgewiesenen Sonderkonto angelegt werden müssen, um diesen Zweck zu erfüllen. Jeder Gläubiger eines Vermieters muss sofort den Treuhandcharakter der Anlage erkennen können. Die Mietkaution darf daher nicht auf einem versteckt treuhänderisch geführten Konto angelegt werden. Das Kautionskonto muss aber nicht zwingend den Namen des Mieters tragen. Es reicht, wenn sich der Treuhandcharakter aus der Bezeichnung des Kontos ergibt, z. B. „Mietkautionskonto,“ nicht aber „Mietkonto“. Die Anlage der einzelnen Mietkautionskonten auf einem Sammelkonto genügt, sofern eine Vermischung mit dem eigenen Vermögen des Vermieters ausgeschlossen ist.
Mit Kenntnis dieser Regelung gilt es, die richtige Anlageform eine Bürgschaft erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Wegen des hohen bürokratischen Aufwands für Kunden und Anbieter haben sich in den letzten Jahren allerdings zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften aus dem Geschäftsfeld der Mietkautionsverwaltung zurückgezogen. Im Zuge der Digitalisierung gewinnen nun smarte Lösungen an Bedeutung – mit digitalem Vertragsabschluss.
Die Hausbank München beispielsweise ist seit über 40 Jahren in diesem Bereich tätig. Mit HB-Kautionen bietet sie eine effiziente Lösung zur Verwaltung von Mietkautionen und Zahlungseingängen in einem zentralen System. Unter einer Kundennummer können Objekt-und Kautionswechselkonten selbstständig und ohne Mitwirkung der Bank verwaltet werden. Eine Importfunktion für Kautionskonten erleichtert die Datenübernahme und reduziert den manuellen Aufwand. Die Verwaltung und Bearbeitung von Wirtschaftseinheiten, Objekten, Mieter- und Nutzerdaten erfolgt dabei rollenbasiert und kann individuell definiert werden. Der Betrieb in eigenen der Datenschutzgrundverordnung entsprechenden Rechenzentren in Deutschland steht dabei im Vordergrund, sodass die Verwaltung der Mietkautionen den gesetzlichen Anforderungen vollkommen entspricht.
Vertrieb Hausbank
München eG
www.hausbank.de
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