20.07.2015 Ausgabe: 5/2015

Die Trinkwasserprüfung

Alle drei Jahre ist sie fällig bei Großanlagen. Wie man sie durchführt, wen man beauftragt und was bei positiven Befunden zu tun ist.


Zum 31. Dezember 2013 lief die Frist für eine erste orientierende Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen und andere mikrobiologische Verunreinigungen ab. Innerhalb von drei Jahren muss diese Untersuchung wiederholt werden. Es gibt immer noch Trinkwasseranlagen, bei denen die erste Untersuchung bislang nicht durchgeführt wurde. Bei den ersten Anlagen, die 2011 und 2012 untersucht wurden, läuft die Dreijahresfrist zur erneuten Untersuchung dieses Jahr ab. Wer diese gesetzliche Frist sicher einhalten will, muss seinen Dienstleister rechtzeitig beauftragen.
Die novellierte Trinkwasserverordnung hat die Eigentümer von Immobilien in die Pflicht genommen. Damit steigt auch das Haftungsrisiko, weil Eigentümer und Immobilienverwalter die bei einem Legionellenbefall notwendigen Maßnahmen selbst organisieren müssen. Falls Krankheiten oder gar Todesfälle auftreten, muss der Verantwortliche lückenlos nachweisen können, dass alle gesetzlichen Auf­lagen erfüllt wurden. Gelingt dies nicht, ­drohen neben dem ­Haftungsproblem auch straf- und ­zivilrechtliche Konsequenzen.

Das richtige ­Vorgehen

Für den Immobilienverwalter ist es wichtig, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und nicht unnötige Arbeitszeit in weitere bürokratische Vorgaben zu investieren. Deshalb sollte er ein Unternehmen beauftragen, das in der Lage ist, alle Arbeiten und Dienstleistungen bis hin zur Gefährdungsanalyse und Anlagensanierung aus einer Hand anzubieten. Das
hat viele Vorteile: Ist eine Wohnanlage kontaminiert, müssen unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Jedoch ist es schwierig, im Ernstfall unter Zeitdruck einen Fachkundigen zu finden, der die Gefährdungsanalyse durchführt.

Der Ursache schnell  auf den Grund gehen

Das Bundesumweltamt empfiehlt wegen möglicher Befangenheit, die Gefährdungsanalyse nicht von dem Sanitärbetrieb durchführen zu lassen, der die Anlage erstellt hat oder wartet.
Liegt ein hoher Legionellenbefall vor, muss unverzüglich gehandelt werden. Fachleute können über einen Abgleich der Wasserverbräuche im befallenen Gebäude das Problem bereits im Vorfeld eingrenzen. Das beschleunigt das Aufspüren der Ursache vor Ort erheblich. Wenn alle Arbeiten aus einer Hand und möglichst durch nach VDI 6023, Kategorie A, geschulte Fachleute erfolgen, kann das Problem meist schneller und auch umfassend beseitigt werden.

Jedes zehnte Haus ist betroffen

Nach Erfahrungen des Hamburger Messdienstleisters Kalo, der bundesweit rund 170 000 Trinkwasserproben durchgeführt hat, war bei circa 10 Prozent der Proben der Grenzwert überschritten, der technische Maßnahmen erforderlich macht, – meist jedoch im gering belasteten Bereich. In drei Viertel der kontaminierten Proben sind zwischen 101 und 1 000 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) nachgewiesen worden. Solche Verunreinigungen können meist durch die richtige Temperatureinstellung am Warmwasserspeicher oder einen hydraulischen Abgleich der Verteilstränge beseitigt werden. Ebenfalls gute Wachstums­bedingungen für Legionellen bieten Rohrleitungen mit fehlender Wärmedämmung, für den hydraulischen und thermischen Abgleich ungeeignete Sperrvorrichtungen – z. B. Kugelhähne – im Zirkulationssystem, oder wenn deren Anbindung zu den ­Sicherheitsventilen zu lang ist, so dass Totleitungen entstehen.

Was tun bei positiven Befunden?

Sobald die Information eintrifft, dass in einem Objekt der Grenzwert von 100 KBE überschritten ist, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Wohnungsnutzer müssen über das Untersuchungsergebnis in jedem Fall informiert werden. Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, muss diese Information unverzüglich schriftlich erfolgen. Auch das Ergebnis einer unvollständigen Beprobung muss dem Gesundheitsamt und den Nutzern mitgeteilt werden, wenn der Grenzwert überschritten wurde. Das Gleiche gilt für das Ergebnis eines zweiten Beprobungstermins. Wird beim ersten Termin niemand angetroffen, muss innerhalb von 14 Tagen ein neuer Termin stattfinden. Sollte dieser Fall eintreten, muss auch am Trinkwassererwärmer erneut eine Probe entnommen werden. Ist alles gut organisiert, können bei reibungslosen Abläufen die Warmwasserstränge mehrerer Liegenschaften mit etwa 1 000 Wohnungen in zwei bis drei Wochen komplett beprobt sein, wie ein Beispiel einer Wohnungsbaugesellschaft im Mecklenburg-Vorpommerschen Grimmen bereits zeigte.


Autor Weiterbildung Immobilienverwalter VDIV Deutschland
Kuppler, Friedemann

Dipl. Ing. Friedemann Kuppler ist Leiter Verbände und Fachpresse bei Kalorimeta. Der Hamburger Dienstleister für die Wohnungswirtschaft bietet mit seinen 305 zertifizierten Probenehmern und 17 zertifizierten Experten für die Gefährdungsanalyse bundesweit alle Arbeiten zur Trinkwasserverordnung vom Einbau der Ventile, der Probenahme, Laboruntersuchung bis zur Gefährdungsanalyse und der Korrespondenz mit dem Gesundheitsamt an.