Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.300 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
Wenn Empfehlungen zu faktischen Pflichten werden
Eine neue Qualifikation, zusätzliche Nachweise und mehr Dokumentation – ohne dass der Gesetzgeber eine entsprechende Pflicht beschlossen hätte: Der aktuelle Normentwurf E DIN 146762:2026-01 zur „Fachkraftfür Rauchwarnmelder“ zeigt, wie schnell und durch die Hintertür neue Anforderungen für den Wohnungsbestand entstehen können. Formal handelt es sich lediglich um einen freiwilligen technischen Standard. Für Immobilienverwaltungen, Eigentümer und Dienstleister kann eine solche Norm dennoch erhebliche praktische Folgen haben.
Rauchwarnmelder retten Leben und sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes. Die Kritik richtet sich daher nicht gegen Rauchwarnmelder oder ihre fachgerechte Wartung. Fraglich ist vielmehr, ob dafür ein normbasiertes Qualifikations-, Nachweis- und Dokumentationssystem erforderlich ist und welchen zusätzlichen Nutzen es gegenüber der bisherigen Praxis bietet. Ein Zurückziehen des Normungsvorhabens wurde seitens des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bisher abgelehnt. Zur Begründung verweist die Normungsseite darauf, dass keine Pflicht entstehe, Rauchwarnmelder durch Dienstleister installieren oder warten zu lassen. Doch dieser Hinweis auf die formale Freiwilligkeit greift zu kurz: DIN-Normen sind zwar keine Gesetze, in der Praxis können sie jedoch weit mehr sein als bloße Empfehlungen.
DIN-Normen werden in Verträge und Ausschreibungen aufgenommen, von Versicherungen berücksichtigt und von Gerichten als Orientierung für den Stand der Technik oder die erforderliche Sorgfalt herangezogen und können dadurch zum faktischen Standard werden.
Würde die „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ als maßgebliche Qualifikation etabliert, könnte sie künftig in Ausschreibungen, Verwalterverträgen, Versicherungsbedingungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Verwaltungen könnten sich dann rechtfertigen müssen, wenn Arbeiten zwar fachgerecht, aber durch Personen ohne entsprechenden normbasierten Qualifikationsnachweis ausgeführt wurden.
Neue Bürokratie entsteht so nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch Schulungen, Zertifikate, Nachweise, Dokumentationen und zusätzliche Vertragsprüfungen. Damit steigen Aufwand, Bewirtschaftungskosten und Haftungsrisiken. Zugleich werden personelle Ressourcen gebunden, die den Immobilienverwaltungen an anderer Stelle fehlen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob eine Norm unmittelbar verpflichtend ist, sondern welche Erwartungen und Sorgfaltsmaßstäbe sie auslöst. Normung kann auf diese Weise zur Regulierung durch die Hintertür werden – ohne parlamentarische Beratung und häufig ohne breite öffentliche Aufmerksamkeit.
Ähnliches zeigte der Entwurf DIN 94681 zur Ver-kehrssicherheitsprüfung von Wohngebäuden. Der als „Gebäude-TÜV“ kritisierte Entwurf sah regelmäßige Prüfungen von Treppengeländern, Brüstungen, Dachrinnen und weiteren Gebäudebestandteilen vor. Teilweise waren jährliche Intervalle vorgesehen.
Auch hier wurde argumentiert, es handele sich lediglich um eine freiwillige Norm. Dennoch war absehbar, dass die vorgesehenen Prüfungen als Maßstab für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden würden. Damit wäre faktisch eine neue Prüfpflicht entstanden, obwohl der Gesetzgeber eine solche nicht beschlossen hatte. Für Eigentümer und Verwaltungen hätte dies zusätzliche Beauftragungen, Kosten und Dokumentation bedeutet. Zugleich fehlten eine belastbare Folgenabschätzung und ein überzeugender Nachweis des zusätzlichen Sicherheitsgewinns.
Der VDIV Deutschland legte gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland Einspruch ein. Kritisiert wurden insbesondere die fehlende gesetzliche Grundlage, die versteckte Verlagerung von Pflichten und die Gefahr einer faktischen Verpflichtung. Daraufhin zog der zuständige DIN-Ausschuss den Entwurf zurück. Die Entscheidung war ein wichtiges Signal: Technische Normung darf nicht genutzt werden, um umfassende neue Pflichtenstrukturen für den Wohnungsbestand zu etablieren.
Bereits 2022 hatte sich der VDIV Deutschland erfolgreich gegen eine DIN-Norm zu Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gewehrt. Auch dieses Vorhaben hätte einen Bereich standardisiert, der nicht technisch, sondern rechtlich geprägt ist. Wie eine Jahresabrechnung auszugestalten ist, richtet sich nach Gesetz und Rechtsprechung.
Der Gesetzgeber hatte sich bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes bewusst dagegen entschieden, die Abrechnung in allen Einzelheiten festzulegen. Dadurch bleibt Raum, Anforderungen anhand praktischer Erfahrungen und gerichtlicher Entscheidungen weiterzuentwickeln. Eine DIN-Norm hätte diese Offenheit durch ein privates Regelwerk überlagert. Zudem wäre eine nach DIN erstellte Jahresabrechnung nicht automatisch rechtssicher gewesen. Vielmehr hätten sich neue Fragen ergeben: Muss eine Abrechnung sowohl der Rechtsprechung als auch der Norm entsprechen? Welche Folgen hat eine Abweichung? Müssen Software und Prozesse angepasst werden? Hinzu wären Lizenz-, Nutzungs- und Umstellungskosten gekommen. Auch in diesem Fall hätte Normung voraussichtlich mehr Aufwand geschaffen, ohne die Rechtssicherheit entscheidend zu verbessern.
DIN-Normen sind nicht grundsätzlich problematisch. In vielen technischen Bereichen schaffen sie Sicherheit, Vergleichbarkeit und verlässliche Qualitätsstandards. Kritisch wird es dort, wo Normen nicht mehr nur technische Sachverhalte beschreiben, sondern neue Organisations-, Prüf-, Qualifikations- oder Dokumentationspflichten vorbereiten. Besonders heikel ist dies, wenn sie tief in die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Verwaltungen und Mietern eingreifen.
Solche Entscheidungen dürfen nicht allein privaten Normungsgremien überlassen bleiben. Wo verbindliche Anforderungen für Millionen Wohnungen entstehen sollen, ist der Gesetzgeber gefordert. Nur im parlamentarischen Verfahren können Nutzen, Kosten und Verhältnismäßigkeit umfassend abgewogen werden. Normungsvorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf den Wohnungsbestand sollten deshalb frühzeitig auf Kosten, Nutzen und Haftungsfolgen geprüft werden. Betroffene Verbände und Praktiker müssen angemessen beteiligt sein. Zudem muss geklärt werden, ob eine Norm tatsächlich eine Lücke schließt oder lediglich zusätzliche Anforderungen neben funktionierenden Regelungen schafft.
Bundestag und Bundesregierung diskutieren intensiv über Bürokratieabbau, wirtschaftliche Entlastung und bezahlbares Wohnen. Dieser Anspruch bleibt unvollständig, wenn ausschließlich Gesetze und Verordnungen betrachtet werden. Auch technische Normen können Kosten, Haftungsmaßstäbe und Organisationspflichten beeinflussen. Es wäre widersprüchlich, gesetzliche Pflichten abzubauen und gleichzeitig zuzulassen, dass an anderer Stelle neue faktische Anforderungen entstehen.
Gute Normung unterstützt die Praxis. Schlechte Normung produziert neue Unsicherheiten, Kosten und Haftungsrisiken. Für den Verwalteralltag kommt es deshalb nicht auf möglichst viele Standards an, sondern auf solche, die einen erkennbaren Nutzen bieten und nicht zu Ersatzgesetzen durch die Hintertür werden.
Referentin Presse- und Öffentlichkeits-
arbeit VDIV Deutschland
Nichts mehr verpassen?
Unsere Newsletter liefern Ihnen die aktuellsten Informationen und Trends der Branche direkt in Ihr Postfach! Melden Sie sich an und bleiben Sie immer top informiert!