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Wie Ladestationen in der Gebäudeversicherung bewertet werden.
Tagtäglich wird uns die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lebensweise vor Augen geführt: Die durch den Klimawandel verursachte Zunahme von Stürmen Aufwendungen für Gebäudeschäden. Den bisherigen Höhepunkt erlebten wir im Jahr 2021, in dem nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Schäden durch erweiterte Naturgefahren in Höhe von 12,6 Mrd. Euro entstanden. Ein Großteil davon, nämlich 8,5 Mrd. Euro, verursachte die verheerende Flut im Juli 2021. Derartige Extremwetterereignisse sind einerseits häufiger festzustellen und sie werden andererseits auch immer heftiger.
Immer mehr nachhaltige Produkte halten Einzug in unseren Alltag, und die Versicherungsbranche versucht, mit geeigneten Versicherungsprodukten und Leistungsbausteinen ihren Teil
zu diesem Wandel beizutragen. Der zeigt sich auch in den steigenden Zulassungszahlen für Pkw mit alternativen Antrieben. Nahezu die Hälfte, nämlich 49,6 Prozent, der im Jahr 2022 neu zugelassenen Pkw haben einen alternativen Antrieb. Die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos stieg damit um 15 Prozent.* Die zunehmende Zahl der Elektro-Pkw, die sich auf unseren Straßen bewegen, müssen natürlich auch geladen werden, am bequemsten zu Hause. Dass dies mit vielen Problemen verbunden sei, hört man immer wieder, und der Ladevorgang berge eine erhöhte Brandgefahr, weil E-Auto-Brände praktisch nicht zu löschen seien. Einige Kommunen haben daher bereits die Nutzung von Tiefgaragen für E-Autos verboten – nach einschlägiger Rechtsprechung zu Unrecht.
Was aber ist dran an diesen Bedenken? Und vor allem, wie wirkt sich die vermeintlich erhöhte Brandgefahr auf die Gebäudeversicherung aus, wenn E-Fahrzeuge zu Hause über eine Wallbox geladen werden? Die gute Nachricht: im Grunde gar nicht!
Wenn ein Elektroauto erst einmal brennt, ist es im Grunde nicht zu löschen, das stimmt. Allerdings brennen Elektroautos nicht häufiger als Pkw mit Verbrennungsmotoren, sodass eine Wallbox kein außergewöhnliches Brandrisiko darstellt. Die Installation einer Wallbox im heimischen Carport oder in der Tiefgarage stellt daher für die Gebäudeversicherung keine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung dar. Als Gebäudebestandteil ist sie automatisch gegen die bereits inkludierten Gefahren mitversichert. Das setzt allerdings eine fachgerechte Installation voraus. Gibt es hier Nachlässigkeiten, drohen im Schadenfall Kürzungen wegen der Verletzung versicherungsvertraglicher Obliegenheiten.
Vorsicht sollte man beim Laden über eine normale Haushaltssteckdose walten lassen. Häufig sind die vorhandenen Elektroleitungen dem hohen Stromfluss nicht gewachsen. Sollte sich im Brandfall herausstellen, dass die vorhandene Elektroinstallation nicht geeignet war und dies vorher nicht geprüft wurde, können auch hier im Schadenfall Kürzungen wegen Obliegenheitsverletzungen drohen.
Die Installation einer Wallbox ist ohne Weiteres möglich und muss der Gebäudeversicherung nicht als gefahrenerhöhender Umstand angezeigt werden. Auch ist die Wallbox automatisch
von den konventionellen Gefahren der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Darüber hinaus bieten einige Versicherer inzwischen ergänzende Nachhaltigkeitsbausteine an, die den Versicherungsschutz auch für Wallboxen sinnvoll erweitern.
Abteilungsleiter KSH und Prokurist DOMCURA AG
www.domcura.de