09.12.2025 Ausgabe: 8/2025

Neue Abrechnungspflicht

Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern müssen die Betriebskosten verbrauchsabhängig erfassen und abrechnen – so geht’s.

Wärmepumpen beheizen längst nicht mehr nur Einfamilienhäuser, auch im Geschosswohnungsbau steigt ihr Anteil rasant: 2024 wurden bereits 45,9 Prozent der fertiggestellten Mehrfamilienhäuser in Deutschland mit Wärmepumpen als primäre Heizenergiequellen ausgestattet. Entsprechend stellt sich die Frage, wie die Betriebskosten – vor allem für Strom – auf die Miet- oder Eigentümerparteien zu verteilen sind. Auskunft gibt die Heizkostenverordnung (HKVO): Seit 1. Oktober 2024 müssen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmepumpe die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Für Vermieter und Immobilienverwaltungen gab es eine Übergangsfrist bis 30.September 2025, um die  erforderlichen Messgeräte zur individuellen Verbrauchserfassung zu installieren. Seit 1.Oktober 2025 ist die pauschale Abrechnung des Stromverbrauchs von Wärmepumpen für Heizzwecke nicht mehr zulässig. Nur tatsächlich entstandene Kosten dürfen auf Hausbewohner umgelegt werden.

So gelingt die korrekte Kostenverteilung

  1. Verbrauch und Kosten erfassen
    Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe wird über einen geeichten Stromzähler gemessen. Umlagefä-hig sind ausschließlich Betriebs- und Wartungskosten. Reparaturen und Instandhaltungen dürfen nicht auf die Nutzer umgelegt werden.
  2. Zusätzliche Heizquellen separat messen 
    Unterstützt ein Heizkessel oder Heizstab die Wärmepumpe, muss dieser Verbrauch separat erfasst werden. Nur mit getrennten Messungen lassen sich die Kosten gezielt und korrekt zuweisen.
  3. Thermische Energie exakt bestimmen
    Die Wärmepumpe liefert thermische Energie ans Heizsystem. Minol empfiehlt, direkt hinter der Wärme­pumpe einen geeichten Wärmezähler einzubauen. Die Energiebilanzanzeige des Herstellers kann zwar als Alternative dienen, ist aber rechtlich unsicher und oft ungenau.
  4. Kosten sauber zuordnen
    Die Gesamtkosten müssen klar in Heizung und Warmwasser aufgeteilt werden. Für die Warmwas-serbereitung ist laut HKVO § 9 (2) ein Wärmezähler vorgeschrieben. Minol rät zu einem weiteren Wärmezähler für den Heizkreis, damit auch diese Kosten exakt erfasst und Systemverluste fachgerecht verteilt werden.

Individuelle Lösungen statt Standardkonzept

Jedes Gebäude und Heizsystem braucht ein maßgeschneidertes Mess- und Abrechnungskonzept. Besonders bei Wärmepumpen, die auch kühlen, sind Standards oft nicht ausreichend.

VDIV Aktuell Autor - Udo Pudwill
Pudwill, Udo

Leiter Kompetenzcenter Technik, 
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG 
www.minol.de