27.07.2026 Ausgabe: 5/2026

Qualität erhalten

Wer keinen Sachkundenachweis verlangt, darf Weiterbildung nicht streichen

Die Bundesregierung wollte imZuge des Bürokratierückbaugesetzes inder Gewerbeordnung die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter abschaffen. Begründet wurde dies mit kaum merkbaren Entlastungen für die Immobilienverwaltungen in Deutschland. Tatsächlich wäre damit aber daseinzige gesetzlich verankerte Instrument entfallen, das die Qualität in einer so wichtigen Branche erhält.

Der Deutsche Bundestag hat diesen Fehler glücklicherweise korrigiert. Am 10. Juni 2026 stellte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die entscheidenden Weichen, am 11. Juni beschloss der Bundestag die geänderte Fassung. Auch der Bundesrat hat nun entschieden, dass die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter erhalten bleibt.

Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich, denn sie ist kein technisches Detail im Gewerberecht. Die Weiterbildungspflicht ist ein klares Signal an eine Branche, die für funktionierendes Wohnungseigentum unverzichtbar ist. Es ging nicht um eine unnötige Verpflichtung, sondern um das Mindestmaß an Qualifikation, auf das Eigentümergemeinschaften, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie seriöse und professionelle Verwaltungen angewiesen sind.

Umso unverständlicher war der ursprüngliche Ansatz: Für rund sechs Minuten weniger Bürokratieaufwand pro Jahr und Mitarbeiter sollte eine Pflicht gestrichen werden, die lediglich 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren verlangt. Zur Debatte stand somit kein überzogener Standard, sondern das gesetzliche Minimum.

Die Weiterbildungspflicht bleibt das Minimum

Die Ausgangslage ist eindeutig: Für Immobilienverwaltungen gibt es bis heute keinen verpflichtenden Sachkundenachweis. Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung setzt lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung voraus. Eine bestimmte Ausbildung oder einen verbindlichen fachlichen Befähigungsnachweis verlangt sie nicht.

Anders gesagt: Wer Wohnimmobilien verwalten will, muss gewerberechtlich geeignet sein. Er muss aber nicht nachweisen, dass er fachlich beherrscht, was diese Aufgabe verlangt.

Die Weiterbildungspflicht wurde 2018 als Kompromiss eingeführt. Sie ersetzte den ursprünglich diskutierten Sachkundenachweis, sollte zumindest einen Mindeststandard sicherstellen und ging maßgeblich auf die Initiative des VDIV Deutschland zurück.

Verwaltungen gehören zudemzu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz eben solche Dienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Aktuelles Fach- und Rechtswissen ist daher keine Kür. Es ist Grundlage seriöser Arbeit.

Auch der zertifizierte Verwalter als Ersatz für eine kontinuierliche Weiterbildung war keine Lösung. Die Zertifizierung nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit IHK-Prüfung ist sinnvoll, aber sie ist eine einmalige Prüfung und damit keine Antwort auf die fortlaufenden Veränderungen in der Verwaltungspraxis. Regelmäßige Weiterbildung muss zwingend Teil jeder ernsthaften Lösung bleiben, denn die regulatorische Dichte nimmt weiter zu und macht aktuelles Wissen dauerhaft unverzichtbar.

Aus Sicht desVDIV Deutschland sind 20Stunden in dreiJahren bereits knapp bemessen. Für seine Mitgliedsunternehmen hat der Verband einen deutlich höheren Anspruch: 45 Stunden im selben Zeitraum. Nicht aus Freude an Nachweisen, sondern weil gute Verwaltung Wissen braucht.

Aus einer Formalie wurde eine Grundsatzfrage

Dass der ursprüngliche Entwurf im parlamentarischen Verfahren korrigiert wurde, war kein Zufall. Entscheidend war, dass die geplante Streichung früh fachlich eingeordnet und über die Immobilienwirtschaft hinaus als Frage von Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz sichtbar wurde.

Als das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 9. Oktober 2025 die Länder- und Verbändeanhörung einleitete, wurde die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht frühzeitig aufgegriffen. Bereits in den folgenden Tagen wurde die fachliche Kritik gegenüber bundespolitischen Akteuren durch den VDIV Deutschland adressiert. Zugleich wurde die Länderebene einbezogen: Bau-, Wirtschafts-, Justiz- und Umweltministerien der Länder wurden gebeten, die geplante Streichung kritisch zu prüfen.

Parallel dazu ging ein Entwurf eines Verbändebriefes an ein breites Spektrum von Verbraucher-, Eigentümer-, Bau-, Energie- und Branchenorganisationen. Am 22. Oktober wurde der offene Verbändebrief dann an die Bundesministerin sowie eine ergänzende Stellungnahme an das zuständige Referat durch den VDIV Deutschland übermittelt.

Damit war die geplante Streichung nicht länger eine interne Fachfrage der Immobilienwirtschaft. Der Verbändebrief machte sichtbar, dass es um Rechtssicherheit die Handlungsfähigkeit und denSchutz von Eigentümergemeinschaften ging. Diese Linie griff später auch der Rechtsausschuss des Bundesrates auf, der die Abschaffung der Weiterbildungspflicht ausdrücklich kritisch hinterfragte.

Im Januar 2026 folgte gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Wohnen im Eigentum eine Ergänzung zum Verbändebrief, um den Druck weiter zu erhöhen. Zusätzlich unterlegte der VDIV Deutschland seine Kritik mit einer eigenen Branchenumfrage. Die Rückmeldung aus der Praxis war eindeutig: kaum Entlastung, aber erhebliche Risiken für Qualifikation, Verlässlichkeit und Eigentümerinteressen.

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 28.Januar 2026 wurde erneut an die Abgeordneten des Bundestages appelliert, den Entwurf zu ändern. Auch wurde deutlich, welche Folgen das Vorhaben für Eigentümergemeinschaften und professionelleVerwaltungen haben würde. So wurde aus einem vermeintlichen Beitrag zum Bürokratieabbau eine politische Grundsatzfrage.

Der Bundestag hat differenziert entschieden

Der Bundestag hat am Ende genau die Unterscheidung vorgenommen, auf die es ankam: Treuhänderische Wohnimmobilienverwaltung ist keine punktuelle Vermittlung, sondern eine fortlaufende Aufgabe. Unterschiedliche Risiken brauchen unterschiedliche Maßstäbe. Deshalb bleibt die Pflicht für Wohnimmobilienverwalter erhalten, während sie für Immobilienmakler entfällt. Diese Differenzierung ist sachgerecht.

Zugleich zeigt die Entscheidung: Bürokratieabbau ist möglich, ohne Qualitätsstandards zu minimieren. Die Weiterbildung bleibt, aber das zusätzliche behördliche Erklärungsverfahren über die bisherige Anlage 3 entfällt. Zudem wird die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise von fünf auf drei Jahre verkürzt. Auch das waren Anregungen des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund des Bürokratierückbaus.

Das ist derrichtige Weg: weniger Formalismus, aber kein Abbau von Verlässlichkeit. Den Mitgliedern der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag gilt dafür Dank. Sie haben dem Bundeswirtschaftsministerium in einem zentralen Punkt ein klares Stoppsignalgesetzt: Fachliche Mindeststandards sind kein überflüssiger Papierkram.Sie stehenfür Qualität,Verbraucherschutz und Rechtssicherheit.

Professionelle Verwaltung braucht fachliche Substanz

Nach der Einführung der Weiterbildungspflicht 2018 alsKompromiss anstelle eines verpflichtenden Sachkundenachweises sowie nach der WEG-Reform mit einer gestärkten Stellung des Verwalters und der Einführung der virtuellen Versammlung ist diese Entscheidung ein weiterer wichtiger Erfolg für die professionelle Immobilienverwaltung. Sie zeigt: Wer Verantwortung für Eigentümergemeinschaften, Gebäude und Vermögenswerte trägt, braucht politische Aufmerksamkeit. Diese prägenden Entwicklungen zeigen daher, wie wichtig es ist, dass es mit dem VDIV Deutschland eine Interessenvertretung gibt, die Immobilienverwaltungen nicht nur eine starke politische Stimme verleiht, sondern auch frühzeitig Themen besetzt, um die Zukunft der Branche erfolgreich zu gestalten.

Die Entscheidung zur Beibehaltung der Weiterbildungspflicht schützt Eigentümerinnen und Eigentümer und stärkt Verwaltungen, die in Wissen, Mitarbeitende und verlässliche Prozesse investieren. Wer die wachsenden Anforderungen an den Gebäudebestand bewältigen will, darf Qualifikation nicht zur Nebensache erklären. Sinnvoller Bürokratieabbau bleibt richtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass fachliche Substanz zur Verhandlungsmasse wird. Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen.

VDIV Aktuell Autor - Martin Kaßler
Kaßler, Martin

Geschäftsführer 
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

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