07.11.2013 Ausgabe: 7/2013

Sanierung nach dem Hochwasser

Dauerregen im Mai 2013 führte in elf Bundesländern zu schweren Hochwassern, die bis zum 4. Juli dauerten. Dadurch entstanden nach einem Bericht des Bundesinnenministeriums Schäden in Höhe von mindestens 6,7 Milliarden Euro.

Das verheerende Hochwasser im Sommer hat in den betroffenen Bundesländern nach jetzigem Stand Schäden in Höhe von 6,7 Milliarden Euro verursacht. Dies geht aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervor. Es handelt sich dabei allerdings um vorläufige, nicht um abschließende Angaben. Die Ratingagentur Fitch schätzte die Gesamtkosten im Juni noch auf zwölf Milliarden Euro. Bund und Länder haben für den Wiederaufbau einen Hilfsfonds von 8 Milliarden Euro aufgelegt.

Nach den ersten Notmaßnahmen und dem zurückgehenden Wasser müssen die Bauschäden analysiert und die betroffenen Wohngebäude gründlich saniert werden. Das eindringende Wasser transportiert auch Schadstoffe wie Heizöl oder Fäkalien in die Gebäude. Deshalb müssen zunächst die beschädigten Möbel zwischengelagert werden (nicht entsorgen, sie dienen gegenüber dem Versicherer als Schadensbeweis). Anschließend müssen die beschädigten Gebäudeteile aufwendig und qualitativ hochwertig saniert werden, damit es nicht zu Folgeschäden kommt. Dazu werden die Gebäude bis auf das Mauerwerk oder die Betonsohle freigelegt. Putz, Fußbodensystem und die Dämmung müssen entfernt werden.

Die freigelegten Wände werden gereinigt und desinfiziert und die Fugen bis auf eine tragende Substanz ausgekratzt. Danach erfolgt ein Voranstrich, der Salze bindet und die geschädigte Oberfläche härtet. Ein wasserdichter Sperrmörtel gleicht Ausbrüche, Löcher und Fugen wieder aus. In der Regel folgt nun eine mineralische Dichtungsschlämme, die als wasserdichte und ebene Trägerschicht für den Putz dient. Weil sich im Mauerwerk auch nach dem Trocknen noch immer Restfeuchte befindet, muss ein zementgebundener, rein mineralischer Sanierputz verwendet werden. Kalk- oder Gipsputze sind ungeeignet.

Der Putz bildet nach dem Auftragen kleine Luftporen aus, die Feuchtigkeit entweichen lassen und die im Mauerwerk gebundenen Salzkristalle eingelagert. So können Feuchtigkeit, Salz und Wasser die eigentliche Bausubstanz nicht mehr schädigen. Sanierputz ist nach außen wasserabweisend, sodass flüssiges Wasser kaum eindringen kann. So kann das Mauerwerk nach und nach die gesamte Restfeuchte abgeben. Der Putz kann auch auf sehr feuchten Untergründen aufgetragen werden kann. Außerdem hat diese Art des Putzmörtels isolierende Eigenschaften, und spezielle Zusatzstoffe können die Schimmelbildung verhindern.

Bei Hochwasserschäden muss in der Regel das Fußbodensystem bis auf die Bodenplatte abgetragen werden. Auch der Estrich und die Dämmung müssen entfernt werden, denn das ganze System wurde mit dem Schmutzwasser kontaminiert. Das Vorgehen bei der Bodenplatte ist ähnlich wie bei der Wand. Die Oberfläche wird bis auf die tragende Substanz abtragen, anschließend wird gereinigt und desinfiziert, bevor ein Voranstrich erfolgt, der Salze im Untergrund binden kann und die Oberfläche härtet. Auch hier kommen der wasserdichte Sperrmörtel und die mineralischen Dichtungsschlämme zum Einsatz, die den Boden wasserdicht machen und als Grundlage für den folgenden Fußbodenaufbau dienen. Auch hier sollte man wegen der Restfeuchte in der Bodenplatte nur zementgebundene und mineralische Materialien verwenden.

Bei einer Verseuchung des Untergrunds mit Öl, Heizöl oder Treibstoffen wird die Oberfläche zunächst mit speziellen Reinigern für Kohlenwasserstoffe gesäubert. Hierdurch kann der größte Teil der Öle von der Oberfläche entfernt werden. Um hier eine weitere Sanierung durchführen zu können, wird mit einem ölabweisenden Voranstrich gearbeitet, der verhindert, dass Öle und flüchtige Stoffe wieder durch die Bausubstanz an die Oberfläche dringen können. Es empfiehlt sich in diesen Fällen mit Fachberatern zusammenzuarbeiten, die die Sanierung begleiten. Bei einer Kontaminierung mit Schadstoffen ist auch die Luftbelastung durch flüchtige Bestandteile festzustellen, da diese gesundheitsschädlich sein können.

Auf diese Art hat BELFOR in Dresden zwei betroffene Tiefgaragen mit anhängigen Mieterkellern sowie einer leerstehenden Gewerbeeinheit mit einer Fläche von 900 Quadratmetern saniert, die von der VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft verwaltet werden. Die Arbeiten umfassten die Reinigung der Flächen vom Schlamm sowie die anschließende Desinfektion und Trocknung. Trockenbau und Wandputz musste in der Gewerbeeinheit bis zu einem Meter über die höchste Wasserlinie der Überschwemmung abgestemmt werden. Bei den Bodenaufbauten wurde die jeweilige Konstruktion überprüft und in der Gewerbeeinheit sowie in den Kellerräumen, in denen die Stromversorgung untergebracht ist, war eine Dämmschichttrocknung erforderlich. Begleitend und abschließend zu den Abbrucharbeiten wurden die betroffenen Gebäudeflächen mehrmals flächendeckend desinfiziert. Damit schnell weitergearbeitet werden kann, erfolgte die Trocknung der Gebäude mit industriellen Großtrocknern, die eine um ein vielfaches höhere Trocknungsleistung haben, als Standardtrockner.

Der Bayerische STROBL-Service warnt davor, die durchnässten Bauteile nur oberflächlich zu trocknen. Die Auswirkungen seien zum Beispiel schlechtere Wärme-und Schalldämmwerte, Zersetzen mineralischer Dämmstoffe sowie Schimmel, Moder und Bakterien.

KfW hilft Hochwasser-Opfern

Die Förderbank des Bundes hat Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erklärte sich die KfW dazu bereit, bei Bedarf die Förderbanken betroffener Bundesländer preiswert zu refinanzieren. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms, der Bundesregierung. Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft.

Gefahr für Haus und Leben vermeiden
  • Haus im Dunkeln nur mit Taschenlampen begehen (offenes Feuer oder Licht könnte ausgetretenes Gas entzünden)
  • Räume erst auspumpen, wenn der Wasserstand außen sinkt (Unterspülung oder Aufschwemmung können Risse im Mauerwerk verursachen, die sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigen können)
  • Vor fachmännischer Prüfung kein Elektrogerät in Betrieb nehmen lassen, Fachmann muss elektrische Grundversorgung prüfen
  • Sind größere Mengen Heizöl ausgetreten, Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu Hilfe holen.
  • Schäden durch Heizöl der Wasserbehörde beim Umweltamt melden. Verseuchte Böden und Gegenstände sind Sondermüll und gehören auf geeignete Deponien.
  • Trinkwasserleitungen gründlich durchspülen lassen, Bewohner sollten Leitungswasser vorsorglich 5 Minuten abkochen.

Foto: BELFOR


Vdiv, Redaktion

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