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Rückblickend stellt sich uns tatsächlich die Frage, ob die Politik zu schnell agiert und dabei wesentliche Regulatorik vergisst. Was bleibt, ist der Eindruck, dass die Einbindung von Fachleuten aus Verbänden und Wirtschaft vernachlässigt wird. Hinterher stellt man dann fest, dass zu viel nicht bedacht worden ist. Aber von vorn:
Als Immobilienverwaltung sind wir u. a. mit dem Management eines Büroobjekts, Baujahr 1996, beauftragt. Eine der Mieterinnen ist die S&N Group AG mit den zu ihr gehörenden Gesellschaften, die allesamt spezialisierte IT-Unternehmen in Marktführerstellung sind – mit überdurchschnittlicher Innovationskraft, technischem Know-how und unablässiger Weiterentwicklung in allen Bereichen. Dazu gehört auch die Beschäftigung mit allen Themen rund um ESG und darüber hinaus. Aufgrund ihres speziellen Tätigkeitsgebiets gibt es für das Unternehmen kaum Möglichkeiten, seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern.
Da der ursprüngliche Mietvertrag letztes Jahr auslief, kam zur Verhandlung des neuen Mietvertrags der Wunsch auf, sich energetisch zu verbessern. Mieterseitig waren schon Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge auf den gemieteten Stellplätzen installiert worden, die Fahrzeugflotte war sukzessive modifiziert worden. Die Grundeigentümerin ist für energetisch sinnvolle Maßnahmen aufgeschlossen und forciert sie auch selbst. Mieter- und Vermieterwünsche passten somit gut zusammen, sodass man sich zum Abschluss des neuen Mietvertrags auf Augenhöhe begegnete. Die Mieterin plante, eine Photovoltaik(PV)-Anlage auf dem Flachdach des Gebäudes zu errichten und den dort erzeugten Strom für die eigenen verbrauchsintensiven Server sowie zum Laden der E-Fahrzeugflotte zu nutzen. Die Vermieterin hatte vor, mit der Installation einer PV-Anlage die Kosten für den Allgemeinstrom zu senken.
Auf Basis der von der Mieterin bereitgestellten Daten zum Stromverbrauch berechneten wir den künftigen Bedarf – und stellten fest, dass allein schon deren Bedarf eine vollständige Belegung der Dachfläche mit PV-Anlagen erforderte.
Noch vor der Installation der PV-Anlage aber war die Dachfläche statisch zu prüfen und baualtersbedingt die Dachabdichtung zu erneuern, genau wie die Dachdämmung. Für diese energetische Sanierung konnten Fördergelder beantragt werden, für die Installation der PV-Anlage hingegen nicht – schwer nachvollziehbar bei einer politisch gewollten und ökologisch sicherlich sinnvollen Maßnahme.
Unsere Ausschreibung für alle notwendigen Arbeiten führte zu einem leistungsstarken Dachdeckerunternehmen, das mit entsprechenden Nachunternehmern tatsächlich alles aus einer Hand anbieten konnte. Lediglich die hausseitigen Elektroinstallationen (Strings, Kabelverlegung, Zähler, PV-Haus-anschluss etc.) übernahm ein Elektrofachbetrieb – auch die Installation der neuen Zähler zur registrierenden Leistungsmessung (RLM), die ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden (kWh) erforderlich sind und alle 15 Minuten die Leistungsspitzen erfassen. Dazu später mehr.
Nach Vorlage aller Fakten und Angebote stellten wir verschiedene Wirtschaftlichkeitsberechnungen an, um die von der Mieterin zu tragenden Kosten je erzeugter Kilowattstunde und den Return on Investment (ROI) der Vermieterin zu ermitteln. Demnach hatte die Mieterin 20 Cent pro kWh netto an die Vermieterin zu zahlen, womit der ROI nach zehn bis zwölf Jahren erreicht, die Mieterin am Standort gehalten und ein neuer Anschlussvertrag über zehn Jahre geschlossen werden sollte. Insgesamt ein überzeugender und erstrebenswerter Plan, der nun in die Umsetzung ging.
Nach Vertragsschluss wurden sämtliche Maßnahmen als Vermieterleistung ausgeführt, auch die Einbindung der schon vorhandenen Ladeinfrastruktur für die E-Fahrzeuge der Mieterin, finanziell gänzlich zulasten der Vermieterin, deren Investition sich ja nach zehn bis zwölf Jahren amortisieren sollten.
Mitte Juni 2025 ging die PV-Anlage in Betrieb und versorgte fortan die Mieterin mit der erzeugten Energie, die sie für den Geschäftsbetrieb und das Laden der E-Fahrzeugflotte nutzte. Soweit so gut, das ergab auch die Auswertung der Stromerzeugung nach den ersten Monaten: Erwartungsgemäß hatte die Anlage jahreszeitlich bedingt eine sehr gute Erzeugungsrate erreicht. Aber: Erschreckenderweise hatten sich die Kosten des Energieeinkaufs keinesfalls verringert. In den Sommermonaten mit hoher Erzeugungsrate entsprachen die Kosten des Strombezugs in etwa denen vor Inbetriebnahme der PV-Anlage. In den folgenden Herbst- und Wintermonaten stiegen sie sogar. Wie konnte das sein, wo die Anlage doch in den Sommermonaten rund ein Drittel des Strombedarfs deckte?
Mit Zugriff auf das Programm der Leistungen der PV-Erzeugung konnte die Mieterin die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten mit den Rechnungsdaten des Strombezugs abgleichen. Die zweite Rechnung ließ erkennen, dass der Leistungspreis Netz im Vergleich zu der Zeit vor Installation der PV-Anlage um bis zu 213 Prozent höher ausfiel. Zudem zeigte sich im laufenden Jahr, dass die Gesamtkosten der jeweiligen Stromrechnung bei nahezu gleichbleibendem Gesamtverbrauch um bis zu 40 Prozent gestiegen waren, obwohl bis zu einem Drittel des verbrauchten Stroms nun selbst erzeugt wurde.
Was sind nun also Netzentgelte? Wofür werden sie erhoben? Und warum steigt ihr Preis beim Betrieb einer PV-Anlage? Netzentgelte sind erforderlich, um die Kosten für Unterhalt, Ausbau und Betrieb des Stromnetzes zu decken, unabhängig vom eigentlichen Stromversorger. Sie werden daher auch von den zuständigen Regulierungsbehörden der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden festgesetzt. Da Stromnetze keine Energie speichern können, sind sie bei Schwankungen der Einspeisung relativ anfällig – bis hin zu Netzausfällen. Ihr Betrieb und die Verteilung eingespeisten Stroms sind daher wichtig und aufwendig. Je intensiver die Lastspitzen ausfallen, desto höher das Netzentgelt.
Die Ursache für die Kostensteigerung in unserem Fall liegt also in den hohen Lastspitzen, die immer dann entstehen, wenn es in der Stromerzeugung der PV-Anlage zu Schwankungen kommt – mehrfach täglich, bei jeder Veränderung der Sonneneinstrahlung. Messbar wird dies für die Netzbetreiber durch die neu eingebauten RLM-Zähler, die genauer und im 15-Minuten-Takt die Verbrauchsdaten und damit auch Lastspitzen erfassen.
Die Auswertung der vorliegenden Zahlen machten den Zusammenhang von Gesamtverbrauch, Erzeugung und Eigenverbrauch sowie die Veränderungen der Gesamtkosten und Leistungspreise schnell sichtbar.
Es kann also festgehalten werden, dass mit der Investition in die Planung, Anschaffung und den Betrieb einer PV-Anlage erst einmal keine Kosten gespart werden können. Nicht nur die Umsetzung eines solchen Projekts kostet Geld, sondern auch die monatlichen Stromrechnungen steigen teils erheblich. Wiegen die ökologischen Aspekte dies in der heutigen Zeit sicherlich auf, werden sie betriebswirtschaftlich denkende Investoren kaum überzeugen, wenn eine solche Maßnahme letztlich zu steigenden Kosten führt.
Die Netzentgelte werden regional festgelegt; in Brandenburg sind sie derzeit am, niedrigsten, in Hamburg und Nordrhein-Westfalen am höchsten – eine Frage des Standortes also. Auch die Installation eines sogenannten Lastmanagements kann kostensenkend wirken. Das allerdings ist bei Nutzung des selbst erzeugten Stroms für den Geschäftsbetrieb und zum Laden einer E-Fahrzeugflotte nicht möglich, wenn es nicht auch Batteriespeicher gibt. Der Grund: Wird erzeugter Strom direkt im Geschäftsbetrieb verbraucht und um Fahrzeuge direkt zu laden, die ständig im Gebrauch sind, ist immer die maximale Ladeleistung erforderlich.
Bleibt zu hoffen, dass die Politik die Grenzen und Hürden der Machbarkeit solcher privat initiierten Projekte erkennt und gegensteuert. Die Verbandsarbeit könnte hier einen wertvollen Beitrag leisten – auch damit derartige Erfahrungen Einfluss finden in die Gremien der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder. Neuregelungen der Netzentgelte sind derzeit in Arbeit, wenn auch vorerst wohl nur, um Regionen mit Stromerzeugung aus Windenergie zu entlasten. Hoffen wir, dass auch ein Weg gefunden wird, private Investoren zu entlasten, damit sich ökologisch sinnvolle Projekte betriebswirtschaftlich rechnen.
Teamleiter Technik & Akquisition
Fontenay Management GmbH, Hamburg
www.fontenay.de
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