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Anträge zur Genehmigung von Balkonkraftwerken, also Photovoltaik(PV)-Anlagen, gehören längst zum Tagesgeschäft von Immobilienverwaltungen: Zum Jahresende 2024 waren im Marktstammdatenregister rund 800.000 solcher Stecker-Solargeräte erfasst. 2025 kamen erneut Hunderttausende hinzu. Für Immobilienverwaltungen bedeutet das: Genehmigungen müssen reproduzierbar dokumentiert und zügig bearbeitet werden. Welche Faktoren aber sind ausschlaggebend für eine solche Genehmigung? Der VDIV Deutschland empfiehlt in seinen Beschlussvorlagen regelmäßig, dass dazu die „Anforderungen an die Statik und eine dauerhafte und fachgerechte Befestigung zu berücksichtigen und nachzuweisen“ sind. Dabei ist zwischen Vertikal- und Horizontallasten zu unterscheiden.
Das Eigengewicht typischer Balkon-PV-Anlagen – bestehend aus Modul und Halterung – liegt meist bei rund 25 kg. Im Verhältnis zu den üblichen Beanspruchungen eines Balkons ist das vergleichsweise wenig. Für Wohnbalkone wird nach den geltenden Lastannahmen regelmäßig eine Flächennutzlast von vier Kilonewton pro Quadratmeter (kN/qm) angesetzt, was etwa 400 kg/qm entspricht. Vor diesem Hintergrund zeigt sich: Das zusätzliche Gewicht einer Balkon-PV-Anlage ist in den meisten Fällen nicht der begrenzende Faktor.
Balkongeländer sind tragende Absturzsicherungen und müssen daher bestimmte Lasten aufnehmen können. Für Wohnnutzung wird nach den einschlägigen Normen eine horizontale Linienlast von 0,5 kN/m angesetzt – also die Belastung, die entsteht, wenn sich Personen an das Geländer anlehnen. Nach der Montage von PV-Modulen kommt jedoch eine weitere Last hinzu: die Windlast. Solarmodule wirken nicht nur als Gewicht, sondern vor allem als zusätzliche Fläche. Ein ursprünglich winddurchlässiges Stab- oder Gittergeländer kann durch die Module funktional „dichter“ werden, damit deutlich stärker vom Wind beansprucht. In solchen Fällen sind ergänzende Einwirkungen aus Wind nach DIN EN 1991-1-4/NA zu berücksichtigen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension: Auf zwei Module mit zusammen rund drei Quadratmetern Fläche wirken – abhängig von Windlastzone, Gebäudehöhe etc. – erhebliche horizontale Kräfte. In vielen Regionen Deutschlands liegen die maßgebenden Winddrücke an Gebäuden bereits bei 0,8 bis 1,2 kN/qm, in oberen Geschossen und exponierten Lagen auch deutlich darüber. Damit können an drei Quadratmetern Modulfläche schnell resultierende Windkräfte von drei bis fünf kN entstehen. Das entspricht einer Beanspruchung von etwa 300 bis 500 kg – als Druck oder Sog. Diese Kräfte werden je nach Befestigungsart direkt in Geländerholm, Pfosten und ihre Anschlüsse eingeleitet.
Für die statische Bewertung ist nicht nur das Modul selbst entscheidend, sondern auch die Art der Montage. Eine senkrechte Anbringung reduziert die wirksame Angriffsfläche und mindert die sogenannte „Segelwirkung“. Wird das Modul dagegen schräg gestellt, typischerweise mit 20 bis 35 Grad, vergrößern sich Angriffsfläche und Hebelarme deutlich. Dies kann insbesondere bei offenen Geländern oder in Eck- und Randlagen problematisch sein.
Auch die Bauart des Balkons spielt eine Rolle. Balkone, die bereits als geschlossene Konstruktion geplant wurden, sind in der Regel unproblematisch. Hier sollten die Windlasten schon bei der ursprünglichen Planung berücksichtigt worden sein. Durch die Montage von Balkon-PV-Anlagen verändert sich die Angriffsfläche meist nur geringfügig, sodass häufig keine maßgebliche Zusatzbelastung entsteht. Eine genauere Betrachtung kann jedoch in oberen Geschossen oder bei besonders exponierten Lagen sinnvoll sein.
Anders stellt sich die Situation bei ursprünglich offenen Geländern aus Stäben oder Gittern dar. Diese Bauarten sind meist winddurchlässig ausgelegt. Werden Solarmodule montiert, wird das Geländer funktional „geschlossen“ – und damit deutlich stärker vom Wind beansprucht. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein einzelnes Modul oder mehrere Module montiert werden. Schon ein einzelnes kann relevante horizontale Kräfte erzeugen, die unmittelbar auf Geländer, Pfosten und deren Befestigungen wirken. Besonders kritisch sind offene Balkone in oberen Geschossen. Hier ist eine statische Bewertung vor der Genehmigung meist sinnvoll.
In vielen Beschlussvorlagen (auch des VDIV Deutschland) für Balkon-PV-Anlagen werden Anforderungen an eine sichere Statik formuliert. Die Pflicht zur Einholung des entsprechenden Standsicherheitsnachweises liegt dabei beim Eigentümer – so sieht es auch der Musterbeschluss des VDIV Deutschland vor. Für Immobilienverwaltungen stellt sich dennoch die Frage, wie dieser Nachweis im Alltag pragmatisch begleitet werden kann: Eigentümer wenden sich in der Praxis häufig zunächst an die Verwaltung und bitten um eine erste Einschätzung. Grundkenntnisse darüber, worauf dabei zu achten ist, helfen Verwaltungen, sachgerecht zu reagieren – und im Zweifel klar auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Bewertung hinzuweisen.
Bewährt hat sich ein einheitlicher Antragsprozess. Vor einer Entscheidung sollten wenige, aber klare Basisinformationen vorliegen, mit denen sich eine erste technische Einordnung vornehmen lässt: die Bauart des Balkons (geschlossen oder offen), seine Geschosslage und Position am Gebäude, die Montageart der Anlage (senkrecht oder schräg), der Zustand des Geländers und der Befestigungen sowie Herstellerangaben zur vorgesehenen Befestigung.
Unkritisch sind häufig geschlossene Balkone in unteren Geschossen mit senkrechter Montage und ordnungsgemäßem Geländerzustand. Prüfbedürftig sind dagegen vor allem offene Gittergeländer, obere Geschosse, schräg montierte Module oder Geländer mit Vorschäden. Gerade in diesen Fällen ist eine statische Bewertung sinnvoll. Inzwischen gibt es Tragwerksplaner und Ingenieurbüros, die sich auf Balkongeländer und Balkon-PV-Anlagen spezialisiert haben und entsprechende Prüfungen standardisiert und kostengünstig durchführen.
Diplom Bauingenieur,
Statiker VTM Statik
www.vtm-statik.de
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