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Die Medienversorgung mit SAT-Infrastruktur als Basis für Kostenersparnis, Wohnwertsteigerung und Nutzerzufriedenheit.
Nachhaltig vorausplanen, eine mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) konforme Medienversorgung sicherstellen, Kostenfallen vermeiden – was aufgrund der neuen Gesetzesvorlagen viele Vermieter beschäftigt, ist auch für Verwaltungen in der Wohnungswirtschaft relevant. Doch was können sie tun, um Hausbewohnern eine zukunftsstarke Infrastruktur zu bieten, die allen Anforderungen gerecht wird?
Das Nebenkostenpri-vileg fällt – und jetzt geht es ganz schnell: Während für Vermietungen in Neubauten bereits seit Dezember 2021 eine TKG-konforme Medienversorgung angeboten werden muss, wird es im Bestand ab 1. Juli 2024 interessant. Denn dann dürfen TV-Kosten nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden.
Für Verwaltungen tun sich hier Chancen und Risiken gleichermaßen auf. Denn die Entscheidungsfreiheit für Mieter bedeutet für sie, aktiv werden zu müssen: Mehrnutzersammelverträge, die mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen werden, können sich hier schnell als Kostenfallen entpuppen, welche Gewinn, Rückstellungen oder das Hausgeld empfindlich mindern.
Wenn nicht alle Mieter dem weiteren Bezug per Einzelvertrag zustimmen, bleiben Verwaltungen schnell auf vermeidbaren Kosten sitzen. Zusätzlich entsteht ein hoher Aufwand für die Abstimmung mit neuen Mietern. Alternative Lösungen zu Kabelsammelverträgen, die nachhaltigen Nutzen mit Blick in die Zukunft bieten, sollten daher in Betracht gezogen werden.
Zu diesen zählt die Versorgung mit SAT-TV, das für Mieter kostenfrei, ohne Vertragsbindung und bandbrei-tenunabhängig nutzbar ist. Neben der grundsätzlichen TKG-Konformität liegen die Vorteile für Verwaltungen darin, dass Strom- und Wartungskosten für die Empfangsanlage umlagefähig bleiben und das SAT-Signal ohne sichtbare Schüsseln auch über weite Strecken verteilt werden kann. Von kleinen Objekten bis zu sehr großen Wohnanlagen mit mehreren hundert Einheiten können so alle Arten von Wohnhäusern mit sehr gutem Empfang versorgt werden.
Technisch machbar ist die Umstellung auf Satelliten-TV im Bestand entweder mit einer Glasfaser-bis-in-die-Wohnung-Lösung, mit Glasfaser-Koax-Hybridlösungen oder klassischen Koaxlösungen. Die Gegebenheiten vor Ort können flexibel genutzt werden.
Moderne SAT-Anlagen bieten zudem den Vorteil, dass Fassaden „schüsselfrei“ bleiben. Zugleich kann ein umfassendes Programm mit vielen internationalen oder Special-Interest-Sendern genutzt werden. Zeitgleich bleiben Bandbreiten, die für Homeoffice, Online-Games oder Streaming gebraucht werden, durch die SAT-Technik frei. Dies steigert den Wohnwert für Mieter erheblich.
Die vom Gesetzgeber eingeleitete Umstellung der TV-Versorgung bietet einen guten Anlass, das Medienversor-gungskonzept von Wohngebäuden auf einen nachhaltigen, zukunftssicheren Stand zu bringen. Eine gute Planung kann Verwaltungen auf lange Frist entlasten, viele Kosten sparen und mehr Zufriedenheit bei Mietern schaffen.
Liegt Glasfaser in Gebäuden an, kann die Empfangsanlage kilometerweit entfernt installiert werden – die Signale kommen dennoch nahezu verlustfrei und in brillanter Bildqualität bei den Nutzern an. Dies eröffnet die Möglichkeit, mehrere Wohnobjekte gleichzeitig zu versorgen oder sogar ganze Quartiere.
Geschäftsführer ASTRA Deutschland GmbH