27.07.2026 Ausgabe: 5/2026

Vom Keller bis zum Dach

Was ist bei der Installation von Versorgungsleitungen in Treppenhäusern in Bezug auf den Brandschutz zu beachten?

Das Treppenhaus ist meistens der gesetzlich gesicherte Flucht- und Rettungsweg eines Mehrfamilienhauses, und genau deshalb einer der in Bezug auf den Brandschutz sensibelsten Orte, wenn Versorgungsleitungen vom Keller bis ins Dach und in die anliegenden Wohnungen geführt werden müssen. Jedes Loch in einer Treppenraumwand ist ein potenzieller Weg für Feuer und Rauch. Wer hier nicht fachgerecht absichert, gefährdet Menschenleben und haftet dafür.

Die brandschutzgerechte Führung von Versorgungs-leitungen durch das Treppenhaus ist im Gebäudebestand eine der häufigsten und gleichzeitig am meisten unter-schätzten Herausforderungen. Während im Neubau die Anforderungen von Beginn an eingeplant werden können, stößt man im Bestand regelmäßig auf gewachsene Struk-turen, fehlende Dokumentation und Leitungsführungen, die den heutigen Normen nicht entsprechen.

Maßgebliche Richtlinien

Das Bauordnungsrecht ist hier eindeutig: § 40 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO)1 schreibt vor, dass Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile geführt werden, diese in ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigen dürfen.  Konkretisiert wird das durch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)2, die von den Bundesländern teilweise unter eigenen Namen eingeführt wurde, in Bayern beispielsweise als Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)3. Die MLAR legt fest, dass in notwendigen Treppen-räumen nur nicht brennbare Leitungen der Baustoffklasse oder Leitungen in klassifizierten Installationsschächten zulässig sind2. Jede Durchführung durch Treppenraumwände oder -decken erfordern eine bauaufsichtlich zugelassene Abschottung.2

Elektrische Leitungen

Für elektrische Leitungen bedeutet das, dass die Verlegung von Stahlpanzerrohren,verzinkten Stahlkabelkanälen oder in mindestens 15 mm starker, nicht brennbarer Überdeckung erfolgen muss.4 Leitungen für sicherheitsrelevante Anlagen,z.B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen und Feuerwehraufzüge, müssen zusätzlich den Funktionserhalt nach DIN 4102-125 sicherstellen. Sie werden hier als E30, E60 oder E90 klassifiziert.5 An den Stellen, an denendie Leitungen durch Wändeoder Decken führen, sind zugelassene Kabelabschottungeneinzubauen, etwa Mineralwoll-Systeme oder modulare Blockrahmen.6

Rohrleitungen

Bei Wasserrohren aus Stahl oder Kupfer, die durch das Treppenhaus geführt werden, genügt oft das Vermörteln der Ringfuge.Kunststoffrohre aus beispielsweise Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) hingegen schmelzen im Brandfall und hinterlassen offene Löcher. Daher sind Brandmanschetten hier Pflicht.Ab einem Rohrdurchmesser von 32 mm sind diese grundsätzlich zwingend erforderlich. Die metallischen Heizungsleitungen sind unkritisch, nur ihre brennbare Dämmung muss im Bereich von Abschottungen durch nicht brennbare Steinwolle ersetzt werden.Gasleitungen sind im Treppenraum grundsätzlich verboten.10

Lüftungskanäle

Lüftungskanäle erfordern Brandschutzklappen nach DIN EN 156509 in der Ausführung E60-S oder E90-S überall dort, wo sie brandabschnittbildende Bauteile durchdringen. Jede Klappe brauchteine zugängliche Wartungslösung.9

Alternative Installationschaft

Eine wirtschaftliche Alternative zu den vielen Einzel-abschottungen ist ein klassifizierter Installationsschacht nach DIN 4102-11.7 Er bündelt alle Leitungen in einer raumabschließenden Hülle. Das führt dazu, dass Einzelabschottungen nur an den Stellen erforderlich sind, an denen die Leitungen den Schacht verlassen.7 Die Schachtwände müssen mindestens E60 oder E90 erreichen.7 Hierbei ist zu beachten, dass die Anschlüsse am Schachtanfang und -ende ebenso wichtig sind wie die Schachtwände selbst.Revisionsöffnungen müssen als selbstschließende Brandschutztüren (E30) ausgeführt werden.7

Für alle Systeme gilt, dass der Einbau strikt nach den Systemzulassungen der Hersteller erfolgen muss. Rohrmaterial, Außendurchmesser, Bauteilstärke und Leitungsbelegungen müssen exakt den Angaben im Prüfzeugnis entsprechen.11 Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand bieten die Chance und begründen zugleich die rechtliche Pflicht, den brandschutztechnischen Zustand betroffener Leitungsdurchführungen auf den Stand der aktuell geltenden Anforderungen zu bringen. Im Gebäudebestand bedeutet das oft Mehr-aufwand: Bestandsaufnahme, Auswahl geeigneter Nachrüstprodukte und eine sorgfältige Planung, die die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt. Brand-schutz bei Versorgungsleitungen im Bestand ist keine Frage des Komforts, sondern des Schutzes des Lebens der Bewohner. Wersaniert, trägt Verantwortung.


1 Bauministerkonferenz, Musterbauordnung (MBO), § 40 Abs. 1, 2002; 
2 Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, 2015; 
3 Bayer. Staatsministerium fürWohnen, Bau und Verkehr, LAR Bayern: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, 2025; 
DIN VDE 0100-520:2023-06,Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischerBetriebsmittel, Kabel- und Leitungsanlagen; 
DIN4102-12:1998-11, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen; Anforderungen und Prüfungen, doi: 10.31030/7512978; 
6 DIN EN 1366-3:2022-05, Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen,Teil 3: Abschottungen; Dt. Fassung EN 1366-3:2021, doi: 10.31030/3251332; 
7 DIN 4102-11:1985-12, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen, doi: 10.31030/1106305; 
8 Bundesministerium für Wohnen (BMWSB), GEG, 2020; 
DIN EN 15650:2010-09, Lüftung von Gebäuden, Brandschutzklappen; Dt. Fassung EN 15650:2010. doi: 10.31030/1556333; 
10 Technische Regel für Gasinstallationen: DVGW-TRGI, Ausgabe 2008, Arbeitsblatt G,no. 600: Gasinstallation, Bonn, 2008; 
11 DIN 4102-9:1990-05, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Kabelabschottungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen, doi: 10.31030/2355740

VDIV Aktuell Autorin - Theresa Haase
Haase, B.Eng Theresa

Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
Technische Hochschule Augsburg

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