09.12.2025 Ausgabe: 8/2025

Vorsicht vor Altlasten!

Wie man sich bei Übernahme eines neuen Verwaltungsmandats gegen rechtliche und finanzielle Risiken absichert.

Die Übernahme einer WEG-Verwaltung birgt Chancen, aber auch Risiken, insbesondere wenn die Eigentümergemeinschaft noch in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Vor-verwalter steht. Dann übernimmt man nicht nur die Verantwortung für die laufende Verwaltung, sondern eventuell auch unvollständige Unterlagen, ungeklärte Abrechnungen, strittige Rücklagen oder offene Schadens­ersatzforderungen. Das können Haftungsfallen für die neue Verwaltung sein, selbst wenn die Ursache eindeutig beim Vorgänger liegt. Daher kommt es auf eine klare Dokumentation, einen wasserdichten Verwaltervertrag und die richtige Versicherung an.

Risiken beim Verwalterwechsel

Werden Unterlagen verspätet oder unvollständig übergeben, sind Abrechnungen nicht nachvollziehbar, fehlen Rücklagen, bestehen Unstimmigkeiten über bereits gefasste Beschlüsse oder steht die Gemeinschaft im Rechtsstreit mit dem Vorverwalter, entsteht schnell Unsicherheit: Wer haftet für welche Fehler? Und was passiert, wenn sich die Eigentümer an die neue Verwaltung wenden, weil sie eine schnelle Lösung erwarten?

Hier kann die neue Verwaltung unverschuldet in die Pflicht genommen werden. Schon kleine Versäumnisse, etwa Fristen im laufenden Verfahren nicht einzuhalten oder fehlerhafte Abrechnungen ungeprüft zu übernehmen, können teuer werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beschlusssammlung. Die Übersicht aller wirksam gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft ist für die neue Verwaltung unverzichtbar, da sie Orientierung bietet, ohne dass zahllose Versammlungsprotokolle durchgesehen werden müssen.

Bestehende Versicherungsverträge weiterführen

Neben ungeklärten Abrechnungen und fehlenden Unterlagen spielt auch die Gebäudeversicherung eine entscheidende Rolle. Bei einem Verwalterwechsel ist es keineswegs selbstverständlich, dass bestehende Verträge automatisch weitergeführt werden. Manche Versicherer kündigen den Vertrag beim Wechsel der Verwaltung, in anderen Fällen erlischt der Versicherungsschutz schlicht, weil keine Prämie gezahlt wurde. Das bestätigt auch Kevin Klöber, Geschäftsführer der Klöber Versicherungsmakler GmbH: „Gerade in der Gebäudeversicherung sehen wir immer wieder kritische Lücken beim Verwalterwechsel. Wird die Prämie nicht rechtzeitig angewiesen oder kündigt der Versicherer den Vertrag, steht die Eigentümergemeinschaft ohne Schutz da. Ein sorgfältiger Check und die frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer sind deshalb unverzichtbar.

Schutzschild für die Verwaltung

Den wichtigsten Schutz in solchen Fällen bietet die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung (VSH). Sie deckt echte Vermögensschäden ab, die aus beruflichen Fehlern entstehen. Gerade bei der Übernahme von Beständen schützt sie Verwaltungen vor den finanziellen Folgen, wenn in der Übergangsphase etwas übersehen oder falsch bewertet wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wird eine noch nicht beschlossene Jahresabrechnung der Vor-verwaltung ohne genaue Prüfung übernommen und den Eigentümern vorgelegt, können Rückforderungen oder Schadensersatzansprüche entstehen. Gut zu wissen: Eine einmal von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Jahresabrechnung ist verbindlich und bedarf keiner nachträglichen Änderung. Hier greift die VSH – vorausgesetzt, der Vertrag ist aktuell, hinreichend gedeckt und auf die spezifischen Risiken einer WEG-Verwaltung zugeschnitten.

Sicherheit durch den Verwaltervertrag

Neben der Versicherung ist der Verwaltervertrag das zweite entscheidende Sicherheitsnetz. Das Musterdokument des VDIV Deutschland enthält klare Regelungen, die im Streitfall entscheidend sein können.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung: Für welche Fehler haftet die neue Verwaltung und für welche nicht? Eine saubere Vertragsgestaltung stellt sicher, dass Altlasten aus der Vorverwaltung nicht automatisch zum Problem der Nachfolgerin werden. Empfehlenswert ist eine transparente Offenlegungspflicht: Die Eigentümergemeinschaft sollte bei Vertragsschluss bestätigen, ob gegen die Vorverwaltung Verfahren laufen oder Unstimmigkeiten bekannt sind. Zusätzlich können Haftungsbegrenzungen vereinbart werden, die verhindern, dass die neue Verwaltung für vergangene Pflichtverletzungen herangezogen wird.

Wichtig: Auch wenn solche Klauseln bestehen, müssen Unterlagen immer sorgfältig geprüft und Auffälligkeiten dokumentiert werden. Nur so ist im Ernstfall nachweisbar, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

So geht Verwalterwechsel richtig.

Damit die Übergabe reibungslos gelingt, sollten Verwaltungen ein strukturiertes Vorgehen etablieren. Der erste Schritt ist die gründliche Prüfung aller übernommenen Unterlagen auf Vollständigkeit. Dazu gehören Abrechnungen, Rücklagen, Beschlüsse und auch die Zugangsdaten zum Bankkonto der Eigentümergemeinschaft. Parallel dazu ist eine lückenlose Dokumentation unverzichtbar: Ein detailliertes Übergabeprotokoll mit allen fehlenden oder strittigen Punkten schafft Klarheit und schützt vor späteren Vorwürfen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen bestehende Rechtsstreitigkeiten. Die Gemeinschaft sollte von Anfang an offenlegen, ob und welche Verfahren gegen die Vor-verwaltung laufen oder Unstimmigkeiten bekannt sind. Nur so kann die neue Verwaltung entsprechende Vorkehrungen treffen und sich richtig positionieren.

Zugleich muss der Versicherungsschutz überprüft werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte regelmäßig aktualisiert und an die spezifischen Risiken der WEG-Verwaltung angepasst werden. Schließlich bildet der Verwaltervertrag das rechtliche Fundament: Hier müssen die Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt und Haftungsbegrenzungen für Altlasten vereinbart werden. Mit dieser systematischen Herangehensweise sind Verwaltungen sowohl rechtlich als auch finanziell optimal abgesichert.

Fazit

Die Übernahme einer WEG-Verwaltung während eines laufenden Rechtsstreits mit der Vorverwaltung ist anspruchsvoll, aber beherrschbar. Wer den Übergang mit Sorgfalt vorbereitet, die VSH richtig einsetzt und die Absicherung durch den Verwaltervertrag konsequent nutzt, kann Risiken minimieren. Das gibt nicht nur der Verwaltung Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Eigentümer.

VDIV Aktuell Autorin - Kerstin Koch
Koch, Kerstin

Content Redakteurin, 
Klöber Versicherungsmakler GmbH, Darmstadt
www.kloeber-vm.de