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Neue Bausparprodukte für Eigentümergemeinschaften machen energetische Sanierungen finanzierbar
Die energetische Sanierung von Gebäuden bleibt in den kommenden Jahren eins der zentralen Themen. Steigende Energiekosten, verschärfte gesetzliche Anforderungen sowie der nachhaltige Werterhalt machen Investitionen in Immobilien unumgänglich. Zugleich stehen viele Eigentümergemeinschaften vor großen Herausforderungen: Unterschiedlich solvente Eigentümer, langwierige Entscheidungsprozesse und hohe Baukosten erschweren die Umsetzung notwendiger Maßnahmen erheblich.
Den Erhebungen des VDIV Deutschland zufolge ist die für die Erreichung der durch die Bundesregierung gesteckten Klimaziele notwendige Sanierungsrate bei Weitem zu niedrig. Gerade die Finanzierung energetischer Sanierungen stellt viele Immobilienverwaltungen vor komplexe Aufgaben. Häufig werden Sanierungen erst dann angegangen, wenn akuter Handlungsdruck besteht, beispielsweise bei Heizungsanlagen, Fassaden oder Dächern. In diesen Fällen treffen hohe Investitionssummen oft auf ein unsicheres Zinsumfeld und kurzfristigen Finanzierungsbedarf.
Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und Sanierungen langfristig planbar zu machen. Genau hier setzt das neu geschaffene WEG-Bausparen an. Durch regelmäßiges monatliches Ansparen können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bereits heute Rücklagen für zukünftige energetische Maßnahmen aufbauen und sich gleichzeitig attraktive Zinskonditionen für spätere Finanzierungen sichern.
Ein praktikabler Lösungsansatz, der speziell die Anforderungen im Wohnungseigentum berücksichtigt, wurde beispielsweise von der Hausbank München eG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall entwickelt: Inder Ansparphase wird das Bausparguthaben über die Vorschüsseaus dem Wirtschaftsplan mit attraktiven Zinskonditionen aufgebaut. Ist der Bausparvertragzuteilungsreif, kommt das Guthaben zur Auszahlung an die Gemeinschaft. Das Darlehen kann anteilig von denjenigen Eigentümern in Anspruch genommenwerden, die dies zu diesem Zeitpunkt wünschen.
Ein weiterer Vorteil: Sollte eine Sanierung kurzfristig notwendig werden, kann das WEG-Bausparen mit einem klassischen WEG-Darlehen kombiniert werden. Während der Zinsfestschreibung werden die Zinsleistungen an das Kreditinstitut erbracht, als Tilgungsersatz wird in den Bausparvertrag eingezahlt. Es handelt sich dann insoweit um eine weitere Art der Bildung einer zweckgebundenen Erhaltungsrücklage.
Am Ende der Zinsfestschreibung des Bankdarlehens steht die Bausparsumme zur teilweisen Tilgung zur Verfügung. Eigentümer, die eine ggf. darüberhinaus notwendige Sonderumlage nicht erbringen können oder wollen, können das Bauspardarlehen anteilig mit den vereinbarten günstigen Zinskonditionen in Anspruch nehmen.
Eigentümergemeinschaften profitieren so von langfristiger Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit hinweg und schaffen gleichzeitig finanzielle Stabilität für kommende Investitionen. Gemeinschaften, die diese Lösung nutzen wollen, brauchen dafür lediglich eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. WEG-Bausparen bietet einen modernen und planbaren Lösungsansatz zur Finanzierung energetisch sinnvoller Maßnahmen.
Rechtsanwalt, Kanzlei Schwarz
Thönebe & Kollegen, München,
Vorstandsvorsitzender & Justiziar VDIV Bayern,
Vizepräsident VDIV Deutschland
Abteilungsleiter Immobilienwirtschaftlicher Vertrieb,
Hausbank München eG
www.hausbank.de
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