22.07.2022 Ausgabe: 5/22

Was sein muss, muss sein. - Für den Betrieb von Trink- und Abwasseranlagen gibt es klare Vorschriften, die zwingend umgesetzt werden müssen.

Die Sanierung in die Jahre gekommener Rohrleitungen im Gebäudebestand kann böse Über­raschungen zutage bringen – bis hin zu dem Punkt, an dem die Wirtschaftlichkeit einer Sanierungs­maßnahme als Ganzes infrage steht. Zur Aufgabe fachlich kompetenter Personen gehört es dann, die geplanten Maßnahmen technisch und wirtschaftlich zu bewerten.

Dieser Beitrag beleuchtet die Randbedingungen, die es bei der Sanierung von Trink- und Abwasserleitun­gen zu beachten gilt. Achtung: Natürlich stellen Ins­tallationen für Trink- und Abwasser nur einen Teil des Leitungsnetzes dar und müssen je nach Art der Gebäudenutzung ganz unterschiedliche Anforderun­gen erfüllen. So bringen reine Wohngebäude andere Erfordernisse mit sich als gemischte Wohn- und Gewerbeimmobilien oder die Gastronomie!


Die Versorgungsleitungen für Trinkwasser
In Wohngebäuden sind Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen zur Verteilung in die jeweiligen Nutzungseinheiten oft unter Kellerdecken instal­liert. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Gebäude, häufig durch die Heizungsanlage. Kaltes Trinkwas­ser wird vom örtlichen Wasserversorger bezogen und über geeichte Wasserzähler bereitgestellt. Innerhalb des Gebäudes ist der Inhaber oder Betreiber für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuständig.

Sanierungsbedarf zeigt sich meist dann, wenn bei der gemäß TrinkwV geforderten Beprobung die vor­geschriebenen Temperaturen für Kalt- und Warm­wasser nicht erreicht werden. Als Ursachen für diese Versorgungsprobleme kommen z. B. nicht mehr zugelassene Leitungsmaterialien wie Blei oder eine Verkalkung verzinkter Leitungen infrage. Auch eine unzureichende Dämmung von Leitungen in unge­heizten Gebäudebereichen und Versorgungsschäch­ten kann zu Temperaturabweichungen führen. Ebenfalls problematisch sind ein fehlender hydrauli­scher Abgleich der Zirkulationsanlage oder der unge­trennte Anschluss „nasser“ Feuerlöschleitungen an das Trinkwassersystem: Die großen für Löschleitun­gen erforderlichen Rohrquerschnitte führen zu gro­ßen Stagnationswassermengen, die eine Nutzung als Trinkwasserleitung ausschließen.

Grenzen für eine Sanierung liegen in den jeweiligen baulichen Gegebenheiten. Als Machbarkeitsbarriere dürfen diese jedoch nicht verstanden werden: Die TrinkwV ist ein geltendes Gesetz, das umgesetzt wer­den muss. Unter Umständen kann das die „Nachrüs­tung“ neuer Versorgungsschächte inklusive neuer Leitungen in bestehenden Nutzungs­einheiten erfordern.

Positiv gesehen, bietet sich an diesem Punkt immer­hin eine gute Gelegenheit, über das geeignete Mate­rial für die Versorgungsleitungen nachzudenken. Hier entscheidet die Qualität des lokalen Trinkwassers; in Süddeutschland hat sich z. B. Edelstahl mit Pressver­bindungen durchgesetzt.
 

Die Entsorgungsleitungen für Schmutz, Ab- und Regenwasser
Sammelleitungen sind sichtbar unter Geschossde­cken oder nicht sichtbar unter der Bodenplatte sowie in Versorgungsschächten verlegt. Man erkennt sie oft als Gussleitungen in Wänden und Deckendurchbrü­chen. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt einen Dichtigkeitsnachweis der Gebäudeentwässerungsanlage (GEA) verpflichtend vor, der von den örtlichen Zweck­verbänden überprüft wird.

Zeigen sich Leckagen, ist die Sanierung von Grundlei­tungen unter der Bodenplatte möglich, etwa mit soge­nannten Inlinern. Sammelleitungen außerhalb des Gebäudes können durch Kunststoffrohre ersetzt wer­den. Innerhalb des Gebäudes sollten zu diesem Zweck schallgedämmte Kunststoffrohre mit entsprechendem Gefälle zum Einsatz kommen; in Tiefgaragen werden auch Gussrohre verbaut.

Sanierungsbedarf an Entsorgungsrohren im Gebäude entsteht überwiegend durch Korrosion, aber auch im Zuge von Umbaumaßnahmen oder bei mangelhaftem Schallschutz. Undichtigkeiten an Rohrleitungen, die unter der Bodenplatte eines Gebäudes oder im Erd­reich liegen, sind überwiegend auf verschobene Ver­bindungen („Leitungssetzen“) oder den Einwuchs von Baumwurzeln zurückzuführen.

Auch hier stoßen Sanierungsvorhaben meist wegen baulicher Gegebenheiten an ihre Grenzen. Dann müssen Rohre komplett neu verlegt werden und der Brandschutz ist nachträglich wiederherzustellen.

Die Sachlage ist also komplex, weshalb bei der Sanie­rung haustechnischer Anlagen in jedem Fall eine fach­liche Meinung eingeholt werden sollte.

Tomke, Ines

Ingenieurbüro Ines Tomke für Heizung, Lüftung, Sanitär www.ibtomke.de