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22.07.2022 Ausgabe: 5/22
Die Sanierung in die Jahre gekommener Rohrleitungen im Gebäudebestand kann böse Überraschungen zutage bringen – bis hin zu dem Punkt, an dem die Wirtschaftlichkeit einer Sanierungsmaßnahme als Ganzes infrage steht. Zur Aufgabe fachlich kompetenter Personen gehört es dann, die geplanten Maßnahmen technisch und wirtschaftlich zu bewerten.
Dieser Beitrag beleuchtet die Randbedingungen, die es bei der Sanierung von Trink- und Abwasserleitungen zu beachten gilt. Achtung: Natürlich stellen Installationen für Trink- und Abwasser nur einen Teil des Leitungsnetzes dar und müssen je nach Art der Gebäudenutzung ganz unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So bringen reine Wohngebäude andere Erfordernisse mit sich als gemischte Wohn- und Gewerbeimmobilien oder die Gastronomie!
Die Versorgungsleitungen für Trinkwasser
In Wohngebäuden sind Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen zur Verteilung in die jeweiligen Nutzungseinheiten oft unter Kellerdecken installiert. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Gebäude, häufig durch die Heizungsanlage. Kaltes Trinkwasser wird vom örtlichen Wasserversorger bezogen und über geeichte Wasserzähler bereitgestellt. Innerhalb des Gebäudes ist der Inhaber oder Betreiber für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuständig.
Sanierungsbedarf zeigt sich meist dann, wenn bei der gemäß TrinkwV geforderten Beprobung die vorgeschriebenen Temperaturen für Kalt- und Warmwasser nicht erreicht werden. Als Ursachen für diese Versorgungsprobleme kommen z. B. nicht mehr zugelassene Leitungsmaterialien wie Blei oder eine Verkalkung verzinkter Leitungen infrage. Auch eine unzureichende Dämmung von Leitungen in ungeheizten Gebäudebereichen und Versorgungsschächten kann zu Temperaturabweichungen führen. Ebenfalls problematisch sind ein fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulationsanlage oder der ungetrennte Anschluss „nasser“ Feuerlöschleitungen an das Trinkwassersystem: Die großen für Löschleitungen erforderlichen Rohrquerschnitte führen zu großen Stagnationswassermengen, die eine Nutzung als Trinkwasserleitung ausschließen.
Grenzen für eine Sanierung liegen in den jeweiligen baulichen Gegebenheiten. Als Machbarkeitsbarriere dürfen diese jedoch nicht verstanden werden: Die TrinkwV ist ein geltendes Gesetz, das umgesetzt werden muss. Unter Umständen kann das die „Nachrüstung“ neuer Versorgungsschächte inklusive neuer Leitungen in bestehenden Nutzungseinheiten erfordern.
Positiv gesehen, bietet sich an diesem Punkt immerhin eine gute Gelegenheit, über das geeignete Material für die Versorgungsleitungen nachzudenken. Hier entscheidet die Qualität des lokalen Trinkwassers; in Süddeutschland hat sich z. B. Edelstahl mit Pressverbindungen durchgesetzt.
Die Entsorgungsleitungen für Schmutz, Ab- und Regenwasser
Sammelleitungen sind sichtbar unter Geschossdecken oder nicht sichtbar unter der Bodenplatte sowie in Versorgungsschächten verlegt. Man erkennt sie oft als Gussleitungen in Wänden und Deckendurchbrüchen. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt einen Dichtigkeitsnachweis der Gebäudeentwässerungsanlage (GEA) verpflichtend vor, der von den örtlichen Zweckverbänden überprüft wird.
Zeigen sich Leckagen, ist die Sanierung von Grundleitungen unter der Bodenplatte möglich, etwa mit sogenannten Inlinern. Sammelleitungen außerhalb des Gebäudes können durch Kunststoffrohre ersetzt werden. Innerhalb des Gebäudes sollten zu diesem Zweck schallgedämmte Kunststoffrohre mit entsprechendem Gefälle zum Einsatz kommen; in Tiefgaragen werden auch Gussrohre verbaut.
Sanierungsbedarf an Entsorgungsrohren im Gebäude entsteht überwiegend durch Korrosion, aber auch im Zuge von Umbaumaßnahmen oder bei mangelhaftem Schallschutz. Undichtigkeiten an Rohrleitungen, die unter der Bodenplatte eines Gebäudes oder im Erdreich liegen, sind überwiegend auf verschobene Verbindungen („Leitungssetzen“) oder den Einwuchs von Baumwurzeln zurückzuführen.
Auch hier stoßen Sanierungsvorhaben meist wegen baulicher Gegebenheiten an ihre Grenzen. Dann müssen Rohre komplett neu verlegt werden und der Brandschutz ist nachträglich wiederherzustellen.
Die Sachlage ist also komplex, weshalb bei der Sanierung haustechnischer Anlagen in jedem Fall eine fachliche Meinung eingeholt werden sollte.
Ingenieurbüro Ines Tomke für Heizung, Lüftung, Sanitär www.ibtomke.de