03.03.2026 Ausgabe: 1&2/2026

Wenn aus dem Hahn Verantwortung fließt

Trinkwasserhygiene zwischen Gesetz, Technik und Immobilienpraxis

Trinkwasser aus dem Wasserhahn ist in Deutschland eine Selbstverständlichkeit – und zugleich ein hoch zu schützendes Gut. In der europäischen Wasserresilienzstrategie aus dem Jahr 2023 wird Wasser ausdrücklich als Erbe bezeichnet, das es zu schützen und entsprechend zu behandeln gilt. Diese Grundhaltung spiegelt sich in den hohen Qualitätsstandards für unser Trinkwasser wider. Die Verantwortung dafür endet jedoch nicht bei den Wasserwerken. Spätestens am Gebäudeeingang beginnt die Pflicht von Eigentümern und Verwaltungen, die Trinkwasserqualität dauerhaft sicherzustellen.

Qualität sichern – schon vor Inbetriebnahme

Bereits vor Inbetriebnahme einer Immobilie spielt die Wasserhygiene eine zentrale Rolle. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Dabei ist nicht nur die Qualität des gelieferten Wassers entscheidend, sondern auch der Zustand der Trinkwasserinstallation im Gebäude. Leitungen, Armaturen und Speicher müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe an das Wasser abgeben.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere in älteren Gebäuden noch Materialien verbaut sind, die heutigen Standards nicht mehr entsprechen. Ein prominentes Beispiel hierfür sind Bleileitungen. In der Vergangen­heit war Blei aufgrund seiner guten Verarbeitbarkeit ein gängiges Material für Trinkwasserleitungen. Heute ist klar: Wasser aus Bleileitungen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Blei im Trinkwasser – ein unterschätztes Risiko

Blei ist ein giftiges Schwermetall, das sich im menschlichen Körper anreichert. Bereits geringe Mengen können gesundheitliche Schäden verursachen. Eine umfangreiche Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO: Lead in Drinking-water) zeigt, besonders gefährdet sind Säuglinge, Kinder und ungeborene Föten. Mögliche Folgen sind Entwicklungs- und Lernstörungen, Schädigungen des Nervensystems sowie Beeinträchtigungen der Nieren und der Blutbildung. Auch bei Erwachsenen kann eine langfristige Bleibelastung schwerwiegende Auswirkungen haben. Aus diesem Grund verpflichtete die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Eigentümer dazu, Bleileitungen bis Januar 2026 vollständig zu entfernen und auszutauschen.

Legionellen – unsichtbare Gefahr im Warmwasser

Neben chemischen Risiken, z. B. durch Blei, spielen mikrobiologische Gefährdungen eine zentrale Rolle. Zu den bekanntesten Bakterien im Trinkwasser zählen Legionellen. Sie vermehren sich bevorzugt in warmem Wasser bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C und können in Leitungen, die nicht regelmäßig genutzt werden, zu einer erhöhten Keimzahl führen.

Beim Einatmen von Wassernebel, etwa beim Duschen, können Legionellen schwere Erkrankungen auslösen. Die Legionärskrankheit äußert sich in Form einer schweren Lungenentzündung und kann lebensbedrohlich sein. Besonders gefährdet sind z. B. ältere Menschen oder Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Prüfpflichten und gesetzliche Vorgaben

Um diese Risiken zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen vor. Für große Anlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilienhäusern besteht eine klare Prüfpflicht auf Legionellen. Der maßgebliche technische Maßnahmenwert liegt bei 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, 
muss unverzüglich gehandelt werden.

Gemäß § 51 TrinkwV ist in diesem Fall eine Risikoabschätzung durch einen Sachverständigen wie beispielsweise BRUNATA-METRONA verpflichtend. Dabei werden u. a. die Ausführung der Anlage, der Betrieb, die Temperaturen und mögliche Stagnationsbereiche überprüft. Ziel ist es, die Ursache der Belastung zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene umzusetzen.

Praxisnahe Grundregeln für Gebäude und Haushalt

Eine dauerhaft hohe Trinkwasserqualität lässt sich nur durch regelmäßige Kontrollen und einen sachgerechten Betrieb sicherstellen. Dazu gehören unter anderem:

  • fachgerechte Installation mit zugelassenen Materialien
  • Vermeidung von Stagnation durch regelmäßigen Wasseraustausch
  • wiederkehrende Wartung
  • regelmäßige Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung

Auch Nutzer können einen Beitrag leisten, etwa durch das Spülen von Leitungen nach längerer Abwesenheit oder die Reinigung von Duschköpfen und den jährlichen Austausch der Perlatoren.

Fazit

Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, dessen Qualität keine Selbstverständlichkeit ist. Trinkwasserhygiene erfordert Aufmerksamkeit, Fachwissen und kontinuierliches Handeln. Eigentümer und Verwaltungen müssen daher gesetzliche Vorgaben ernst nehmen, Risiken frühzeitig erkennen und Verantwortung übernehmen. Nur so lässt sich die hohe Qualität unseres Trinkwassers langfristig sichern – zum Wohle aller Bewohner.

VDIV Aktuell Autor - Maximilian Ahrens
Ahrens, Maximilian

Produktmanager 
BRUNATA-METRONA 
www.brunata-metrona.de