14.04.2026 Ausgabe: 3/2026

Wo stehen wir?

Zum Status quo der Energiewende im Gebäudebestand

Die Energiewende im Gebäudebestand wird weniger im Namen des Gesetzes entschieden als vielmehr in europäischen Zielpfaden und Förderprioritäten. Sorgen macht dabei vor allem der schrumpfende Klima- und Transformationsfonds.

Rund die Hälfte des Gebäudebestands in Deutschland wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet, knapp vier Fünftel der Gebäude werden weiterhin fossil beheizt, und etwa fünf Millionen Heizungen sind älter als 30 Jahre. Gleichzeitig fällt die Sanierungsquote im Wohngebäudebereich auf 0,67 Prozent, obwohl ungefähr zwei Prozent jährlich nötig wären, um die Klimavorgaben zu erfüllen. Dass Deutschland seinen sektoralen Klimapfad im Gebäudebereich seit Jahren reißt, ist da keine Überraschung, sondern die statistische Quittung.

Wahlkampfrhetorik trifft auf europäische Vorgaben

Vor diesem Hintergrund mag es politisch vielleicht im Wahlkampf nachvollziehbar sein, die Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ zu versprechen, um Eigentümer vor Belastungen zu schützen. Sachlich ist das jedoch ein wenig wie neu zu tapezieren, während das Dach undicht ist: Es verändert die Optik der Debatte, aber nicht die Physik des Problems. Denn selbst wenn nationale Regeln umgeschrieben, umbenannt oder „entschlackt“ werden – die Richtung ist durch europäisches Recht längst abgesteckt. Maßgeblich ist die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Sie verlangt, dass der Primärenergieverbrauch im Wohngebäudebestand bis 2030 um 16 Prozent sinkt und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent; mindestens 55 Prozent der Einsparung sollen aus den 43 Prozent schlechtesten Gebäuden kommen. Keine starre objektscharfe Vorgabe – aber die Pflicht, den nationalen Gesamtbestand schrittweise zu renovieren.

Für Investoren, Projektentwickler und Eigentümer verschiebt sich damit die Perspektive. Nicht die Frage „Welches Gesetz gilt nächstes Jahr?“ ist strategisch, sondern: „Wie bersetze ich diese Zielkurve in mein Objekt, mein Quartier, mein Portfolio?“ Im Markt werden schwache Effizienzklassen zunehmend wie nasse Keller bewertet: Man kann sie noch nutzen, aber kaum noch ignorieren und schon gar nicht, wenn Banken, Käufer oder Mieter nach dem Plan fragen.

Wieder an Bedeutung gewinnen wird der individuelle Sanierungsfahrplan, nur diesmal im Gewand des Renovierungspasses. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür ein standardisiertes Verfahren mit qualifizierten Besuchen vor Ort und digitalem Tool einzuführen. Ziel ist eine sequenzierte, technisch konsistente Investitionsstrategie statt isolierter Einzelmaßnahmen. Die Dachsolarisierung dürfte dabei zum Regelbaustein werden, da die EPBD gestaffelte Solarpflichten im Bestand vorsieht.

Beim Ordnungsrecht entscheidet die Förderkulisse

Bei klassischer Anreizpolitik, die der Gesetzgeber beispielsweise mit Steuern und Umlagen bzw. einer CO2-Bepreisung wie im Gebäudebereich betreibt, sollen die Kosten des unerwünschten Verhaltens so hochgetrieben werden, dass Marktakteure umsteuern. Um hohe CO2-Preise in der Bewirtschaftung zu vermeiden, sollen Gebäudeeigentümer also antizipativ investieren. Die Motivation besteht somit in der Vermeidung langfristig hoher Kosten. Beim Ordnungsrecht hingegen, das die EPBD mittelbar dem nationalen Gesetzgeber auferlegt, kommt ein staatlich induzierter Zwangsmechanismus zum Tragen, der Investitionszyklen oder Kostenbetrachtung nicht berücksichtigt. Man kann das Gebäudemodernisierungsgesetz noch so technologieoffen gestalten – die Investition wird zu einem Zeitpunkt erwartet, den nicht der Gebäudeeigentümer selbst bestimmt, sondern ein gesetzlich festgelegter Auslösetatbestand oder ein Datum. Diese daraus entstehenden Mehrkosten kann der Gesetzgeber nur über flankierende Förderprogramme abfedern.

Unter den Vorzeichen des stark ordnungsrechtlichen Charakters der EPBD entscheidet sich die Gebäudewende deshalb weniger an einem einzelnen Paragrafen als an der auskömmlichen Förderung. Dieser geht in Deutschland zum überwiegenden Teil vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus, jenem Sondervermögen, das ausschließlich aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung gespeist wird.

Mittelverschiebungen gehen zulasten investiver Maßnahmen

Dieser KTF entwickelt sich allerdings in die falsche Richtung, wenn es darum geht, jene Förderungen bereitzustellen, die es für die Gebäudewende bräuchte. Noch 2023 wurden 56 Prozent der KTF-Mittel für den Gebäudebereich verausgabt. Für 2026 sind nurmehr 40,1 Prozent veranschlagt – bei auch insgesamt abnehmenden Fondsvolumina. Hinzu kommt – und das ist fast noch dramatischer – dass 42,3 Prozent der KTF-Ausgaben in diesem Jahr keine investiven Ausgaben sind, sondern Zuschüsse und Zuweisungen, wie etwa Strompreis kompensationen für energieintensive Industrien und die Absenkung der Netzentgelte.

Noch schwieriger wird nächstes Jahr: Dann nämlich wird Deutschland sich auf Strafzahlungen der EU einstellen müssen. In der Handelsperiode 2021 bis 2025 hat Deutschland nämlich mit über zehn Prozent Zielverfehlung im Gebäude-und Verkehrsbereich gegen die Schwellenwerte der EU-Lastenteilungsverordnung verstoßen. Die Folge sind Zwangskäufe von CO2-Zertifikaten im Emissionshandel. Eine Studie von Bloomberg geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Restzertifikate im Markt zu einem Stückpreis von 129 Euro gehandelt werden dürften, was eine Gesamtstrafzahlung für Deutschland von 16,2 Mrd. Euro bedeuten würde. Das ist ziemlich genau die Hälfte des gesamten heutigen KTF-Budgets. Soll heißen, statt dem KTF immer mehr Aufgaben aufzuerlegen, die mit Investitionen in den (gebäudebezogenen) Klimaschutz nichts zu tun haben, müsste vielmehr stark priorisiert werden.

Am Ende geht es also weniger um das Etikett am Gesetz als um die Statik dahinter. Am Gebäude kann man zwar gut ein Wahlplakat anbringen, aber dessen Botschaften zerschellen dennoch meist an der Fassade, wenn Gebäudeeigentümer nicht in die Lage versetzt werden, die Gebäudewende wirtschaftlich zu gestalten. Der KTF kann dabei entweder zum Werkzeugkasten werden oder zur Haushaltsreserve für alles Mögliche. Beides zugleich wird nicht funktionieren.

VDIV Aktuell Autor - Dr. Paul Kowitz
Kowitz, Dr. Paul

Geschäftsführer der KPC Berlin
Politikberatung für
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