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VDIV-Handlungsempfehlung: Virtuelle Eigentümerversammlung

Das Gesetz zur Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung und erleichterten Installation von Balkonkraftwerken wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit ist die virtuelle Versammlung neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung eine weitere Versammlungsoption.

Die Handlungsempfehlung erläutert den Gesetzestext und die sich daraus ergebende Beschlussfassung. Sie enthält zudem entsprechende Musterbeschlüsse, um die virtuelle Versammlung nach § 23 Abs.1a WEG als Versammlungsform festzulegen. (Stand Oktober 2024, PDF Datei zum Download: 7,2 MB)

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