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Mit seinem Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof die bislang weit verbreitete Praxis beendet, dass Immobilienverwaltungen für die Neuvermietung von Wohnungen, die sie verwalten, eine Maklerprovision verlangen können. Die Handlungsempfehlung erläutert die wesentlichen Inhalte der Entscheidung, ordnet deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für Miet- und Sondereigentumsverwaltungen ein und zeigt auf, welche Vergütungsmodelle weiterhin zulässig sind.(Stand Juni 2026, PDF-Datei, 1.370 KB)
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