WEG-Netzwerktreffen Nordrhein-Westfalen März 2023

Am 28. März 2023 fand das WEG-Netzwerktreffen für unsere Fokusregion Nordrhein-Westfalen in den Räumlichkeiten des EBZ- Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bochum statt.

Der Referent Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus ist Ansprechpartner bei Fragen zur technischen Gebäudeausrüstung und Energiefragen der Immobilienwirtschaft mit Schwerpunkt auf Energie, Mess- und Automatisierungstechnik und Gebäudeautomation.

Seine klare Botschaft an VerwalterInnen:

Nutzen Sie die Daten, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die Betriebskosten in den von Ihnen verwalteten Gebäuden zu senken und CO2-Abgaben zu reduzieren!

Mithilfe der Gebäudedaten und den Daten aus den Betreibskostenabrechnungen ist einiges zu erreichen. Das wird den Verwaltenden nicht nur dabei helfen, Kosten zu sparen, sondern auch den Gebäudebestand nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln fit zu machen.


 

Die Punkte der Motivation für energetische Sanierungen sind klar und dienen dem Eigennutz:

  • Energiekosteneinsparungen,
  • Verringerung der CO2-Abgabe (ab 2026),
  • Werterhaltung des Gebäudes,
  • Gewährleistung der Vermietbarkeit der Wohneinheiten (Worst Performance Buildings),
  • Erhöhung des Wohnkomforts für die Eigentümer*innen,
  • Klimaschutz.

Gebäude sind sehr individuell, daher ist es sinnvoll, voneinander zu lernen (-> Austausch von Good Practices unter Verwaltenden und auch in der GREEN Home Good Practice Datenbank).


 

„Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Dinge, die damals undenkbar und nicht realisierbar schienen wie die Anschnall- oder Katalysatorpflicht, mittlerweile nicht aus unserem Leben wegzudenken und völlig normal sind.“

 

Prof. Dr. Viktor Grinewitschus, EBZ Business School


 

Verstehen der technischen Details energetischer Sanierungsmaßnahmen und der politische Grundlage von Gesetzen


Neben dem Wissen von den technischen Gegebenheiten, wie Wärmepumpe, PV-Anlagen und Co. funktioineren, müssen Verwalter*innen auch die politischen Hintergründe im Blick haben und verstehen.

Fit for 55? EPBD? GEG? BEG? Was bedeutet das alles? Und was steckt dahinter?

Nur wenn sie verstehen, was sich hinter den Abkürzungen verbirgt, können sie ihr Wissen glaubhaft an die Eigentümer*nnen weitertragen und Maßnahmen zur energetischen Sanierung begründen. Das gilt vor allem für die neuen kommenden Regelungen.

Die drei Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) halten einige Herausforderungen bereit:

  • Ab 1.1.2023: Neubaustandard EH 55 bei Primärenergie,
  • Ab 1.1.2024 (geplant): Betrieb von neuen Heizungen mit mind. 65% EE, Betriebsverbote für reine Öl- und Gasheizungen ab 2026 (inkl. Berücksichtigung von Härtefällen),
  • 2025 (geplant):
    • Anpassung an europäische Vorgaben (EPBD): Einführung von Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäude;
    • Änderung der Anforderungssystematik;
    • Regelungen zur verpflichtenden Installation von Solaranlagen (ggf. auch Solardachpflicht);
    • Prüfauftrag Lebenszyklusbetrachtung,
    • Verschärfung des Neubaustandards auf EH 40/ Zero Emission Building (entsprechend Koalitionsvertrag)

Dabei werden die Anforderungen steigen, falls sich Deutschland dem Emissionshandel der EU anschließt, der die Verschmutzungsrechte deckelt und stetig absenkt, sodass die EU automatisch langfristig emissionsfrei wird.

Mögliche Lösungen, um Energie einzusparen
 

Vorhandene Gebäudedaten nutzen
Dort Maßnahmen durchführen, wo sie den stärksten Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Das müssen nicht immer aufwendige Maßnahmen sein. Die Heizungsanlage richtig einzustellen kann z. B. bis zu 15% Einsparung bringen.

Bereich Heizung
- Anschluss an ein Wärmenetz,
- Einbau einer Wärmepumpe,
- Einbau einer Hybridheizung mit 65% EE,
- Einbau einer Stromdirektheizung.

Bereich Gebäudehülle und Wärmeverluste
Transmissionswärmeverluste vermeiden
Lösung: Gebäudedämmung
Energieeinsparung im Bestand:
- Dach dämmen: 10-15%
- Außenwände dämmen: 15-30%
- Fenster austauschen: 10-20%
- Kellerdecke dämmen: 5-10%
- Heizung austauschen 10-25%


 

Sensibilisierung der Eigentümer*innen und Bewohner*innen


In den Eigentümerversammlungen kann nur mithilfe von fundiertem Wissen ein Bewusstsein für die Neuerungen geschaffen werden. Das Wichtigste ist hierbei, dass man selbst versteht, was man gerade entscheiden soll. Dazu gehört, die politischen Hintergründe von Gesetzen zu verstehen, aber natürlich auch die technischen Verfahren, die angewandt werden sollen. Es ist wichtig, den Eigentümer*innen zu vermitteln, dass die Verwaltenden mit ihnen in einem Boot sitzen und alle am selben Strang ziehen.


 

„Denken Sie als Verwalter konstruktiv! Suchen Sie nicht nach Ausnahmeregelungen, sondern schauen Sie, wie die Regelungen umsetzbar sind. Machen und überlegen Sie mit! Denn Sie und Ihre Eigentümergemeinschaften profitieren davon!“


Prof. Dr. Viktor Grinewitschus, EBZ Business School


 

Agenda des WEG-Netzwerktreffens in NRW Präsentation "Energetische Sanierung und Finanzierung in
Deutschland" von Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus

 

Fragen & Antworten

 

Was besagt die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD?
Die neue EPBD sieht vor, dass Neubauten ab 2028 emissionsfrei werden (öffentliche Gebäude schon ab 2026). Des Weiteren wird es eine Solarpflicht geben, die bis 2032 umgesetzt werden soll. Außerdem werden neue Energieeffizienzklassen A-G für Gebäude eingeführt. Damit geht eine konkrete Sanierungspflicht für Worst Performance Buildings einher. Das bedeutet, dass Wohngebäude bis 2030 mind. Klasse E und bis 2033 mind. Klasse D errreichen müssen (Nichtwohngebäude bis 2027 und 2030).

Wie könnte eine Solarpflicht aussehen?
Erste Modelle der Solarpflicht gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg und Berlin. Diese können sicherlich als Orientierung für eine deutschlandweit folgende Solarpflicht dienen. Mehr dazu war beim GREEN Home Netzwerktreffen in Berlin zu hören.

Wird zur Einordnung der Gebäude in die Energieeffizienzklassen das Verbrauchs- oder Bedarfsverhalten herangezogen?
Das Bedarfsverhalten, da das Nutzerverhalten und somit der Verbrauch nicht einschätzbar und letztlich unkontrollierbar ist. Die Streuung der Verbräuche ist dafür zu groß und unkontrollierbar.

Eine kurze Gegenüberstellung der Verbrauchst- und Bedarfsausweise:


Welche Handlungsempfehlungen können Verwalter an die Eigentümer geben?
Ruhe bewahren! Das Argument Geld zu investieren, um später Geld zu sparen, gilt mehr denn je und wird auch weiter gelten, solange durch Förderprogramme hohe Zuschüsse gewährt werden. Das Argument der Wirtschaftlichkeit von EE-Maßnahmen wird bei steigenden Energiekosten auch weiterhin gelten.