WEG-Netzwerktreffen Berlin März 2023

Am 7. März 2023 fand der Auftakt zu den WEG-Netzwerktreffen in Berlin statt. Von 16 bis 19 Uhr lernten alle TeilnehmerInnen Aktuelles über das neue Solargesetz in Berlin und die neue Solarpflicht, deren Umsetzungsmöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern und erfuhren von Beratungsangeboten zum Thema energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen.

Die Solarpflicht gilt ab 1. Januar 2023 für Neubauten oder Bestandsgebäude in Berlin im Falle wesentlicher Umbauten des Daches mit Baubeginn ab 1.1.2023.

Wesentliche Umbauten sind hierbei:

  • Dachausbau
  • Dachaufstockung
  • Dachsanierung (wenn mind. 50 der wasserführenden Schicht erneuert wird).

Die Solarpflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und ist durch Dritte realisierbar (z. B. Dachpachtmodell).

Ausnahmen gelten für

  • Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50m²
  • Garagen oder Nebenanlagen, sofern die Pflicht auf einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück erfüllt wird
  • Unterirdische bauliche Anlagen, Unterglasanlagen und fliegende Bauten.

Mögliche Alternativen zu PV auf dem Dach sind

  • Solarthermie,
  • PVT-Module (oft in Kombination mit einer Wärmepumpe),
  • oder Balkonkraftwerke oder PV an der Fassade.

Die Umsetzung der Solarpflicht muss dokumentiert werden. Die Nichtumsetzung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sie muss in jedem Fall nacherfüllt werden.


Umsetzungsalternativen von PV in Mehrfamilienhäusern

Stromlieferungen in die Wohnung
Die PV-Anlage auf dem Dach deckt den Allgemeinstrombedarf und liefert in alle Wohnungen Strom. Dieses Modell ist aber mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Aufgrund der unsteten Strommenge durch die PV-Anlage müssen zusätzlich Stromlieferverträge abgeschlossen werden. Zudem muss bei Einspeisung eine GbR gegründet werden.

Allgemeinstromversorgung
Bei der Allgemeinstromversorgung ist die WEG der Anlagenbetreiber. Es werden zumeist kleine Anlagen genutzt, um den Allgemeinstrombedarf (z. B. für Wärmepumpe, Flurlicht, Fahrstuhl) zu decken.

Einzelanlagen
Jeder Eigentümer hat seine eigene PV-Anlage auf dem Dach, die ihm den Strom in die Wohnung liefert. Jeder verbraucht den Strom, den ihm seine Anlage liefert. In der Regel sind hier ergänzende Stromlieferverträge nötig. Die überschüssige Energie aus der Anlage wird nicht genutzt.

Volleinspeisung
Die Volleinspeisung lohnt sich für Mehrfamilienhäusern mit geringem Verbrauch und großem Dach. Bei Volleinspeisung gehört die Anlage dem Gebäudeeigentümer. Es gibt in der Regel eine für 20 Jahre fixe Einspeisevergütung, die die Erträge gut kalkulierbar macht. Die Amortisation liegt bei über 15 Jahren.

Spezielle Beratungsangebote zur neuen Solarpflicht und Umsetzungsmöglichkeiten von PV und Solar finden Sie im SolarZentrum Berlin.

Weitere Beratungs- und Förderangebote zu jeglichen Sanierungsmaßnahmen in WEG finden sie beim BauInfo Zentrum Berlin. Dort finden Sie auch die WEG-Begleitung in Sanierungsvorhaben.

Das Projekt WEG der Zukunft stellt Ihnen viele Materialien zum Thema energetische Sanierung zur Verfügung.

„Nutzen Sie die Förderungen jetzt, solange sie vorhanden sind!“


Felix Miehler, Berliner Energieagentur

Agenda vom Netzwerktreffen in Berlin am 7. März Präsentation "Die Solarpflicht nach dem Solargesetz" von Ulrich Seifert Präsentation "PV-Betreiberkonzepte in WEG" von Marcus Schluzy Präsentation "Das BauInfo Zentrum Berlin" von Felix Miehler


Fragen & Antworten
 

Die Solarpflicht ist für öffentliche Gebäude bis Ende 2024 zu realisieren. Gilt das auch für die städtischen Wohnungsgesellschaften?
Nein, hier gilt das Solargesetz.

Das Dachmodell ist für WEG nicht attraktiv, gibt es andere Möglichkeiten?
Ja, Mieterstrom ist eine weitere Möglichkeit, aber ist für WEG meist auch nicht attraktiv. Dafür wurde der Volleinspeisetarif eingeführt.

Ist PV auf dem Dach gesundheitsschädlich bzw. gibt es durch die Anlage Lärmbelästigung?
Nein, PV ist nicht gesundheitsschädlich, auch wenn man z. B. sein Schlafzimmer direkt unter dem Dach hat. In der Anlage fließt Gleichstrom, erst im Wechselrichter (in der Regel im Keller) wird Wechselstrom produziert. Auch Geräusche (um 20db) entstehen erst dort.

Einige Eigentümer, z. B. ältere Eigentümer, bekommen keine Kredite mehr für solche Maßnahmen. Wie wird damit umgegangen?
Es gibt Ausnahmeregelungen für unbillige Härte. Für WEG gibt es aber auch die Möglichkeit, einen speziellen WEG-Kredit aufzunehmen.

Wenn WEG nicht der Solarpflicht unterliegen, da sie keine Dachumbaumaßnahme planen, werden PV-Anlagen oftmals durch taktisches Abstimmen verhindert oder die Kosten für die Anlage bleiben an einigen Einzelnen hängen, die für die Anlage stimmen. Gibt es dafür Regelungen?
Bei der Solarpflicht gilt die Freiwilligkeit nicht mehr, dann ist es eine Sanierungsmaßnahme und wird auf alle Eigentümer*innen umgelegt.

Kann man überschüssige Energie aus dem Nachbarhaus abkaufen und direkt nutzen?
Nein, rein physikalisch geht das nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Energiegenossenschaft zu gründen.