Das ändert sich:
- Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen: Stromkosten zur Wärmeerzeugung werden als umlagefähige Kosten ergänzt.
 - Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen müssen mit entsprechender Messtechnik ausgestattet werden.
 - Bei Neuinstallation einer Wärmepumpe gilt die Ausstattungspflicht sofort. Bei bereits installierten Wärmepumpen galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025.
 
Das bedeutet für Sie:
Wer die neuen Regeln ignoriert, riskiert Abzüge: Mieter dürfen dann ihre Heizkostenabrechnung um bis zu 15 Prozent kürzen. Von der verbrauchsgerechten Abrechnung profitieren Mieter. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann bewusst Energie sparen und somit aktiv zum Klimaschutz beitragen.
Das übernimmt ista:
Mit der langjährigen Expertise von ista erfüllen Sie Ihre Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Wärmepumpen: einfach, rechtssicher und zuverlässig. ista installiert innovative Messtechnik und erfasst die Verbräuche per Funk. So kann ista verbrauchsgerechte Abrechnungen ohne Betreten der Wohnung erstellen.
Sie erhalten vollen Service aus einer Hand.