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Neue Pflicht bei Wärmepumpen

© ista SE

Beim Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus müssen Heizkosten jetzt nach Verbrauch abgerechnet werden. Dabei wird der für die Wärmepumpe eingesetzte Strom genauso wie fossile Brennstoffe abgerechnet. So schreibt es die aktuelle Heizkostenverordnung (HKVO) vor.

Das ändert sich: 

  • Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen: Stromkosten zur Wärmeerzeugung werden als umlagefähige Kosten ergänzt.
  • Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen müssen mit entsprechender Messtechnik ausgestattet werden.
  • Bei Neuinstallation einer Wärmepumpe gilt die Ausstattungspflicht sofort. Bei bereits installierten Wärmepumpen galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025.

Das bedeutet für Sie:

Wer die neuen Regeln ignoriert, riskiert Abzüge: Mieter dürfen dann ihre Heizkostenabrechnung um bis zu 15 Prozent kürzen. Von der verbrauchsgerechten Abrechnung profitieren Mieter. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann bewusst Energie sparen und somit aktiv zum Klimaschutz beitragen. 

Das übernimmt ista:

Mit der langjährigen Expertise von ista erfüllen Sie Ihre Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Wärmepumpen: einfach, rechtssicher und zuverlässig. ista installiert innovative Messtechnik und erfasst die Verbräuche per Funk. So kann ista verbrauchsgerechte Abrechnungen ohne Betreten der Wohnung erstellen. 

Sie erhalten vollen Service aus einer Hand.

Mehr erfahren unter ista.de/waermepumpe