Partner-Praxistipp

CO2-Kosten einfach prognostizieren

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Bewohner zu Energieeinsparungen zu motivieren und Eigentümer zu energetischen Maßnahmen zu bewegen.

Zukünftig muss also der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierende CO2-Preis hinsichtlich Wohngebäuden nicht mehr nur vom Bewohner getragen werden, sondern wird auf Bewohner und Gebäudeeigentümer anhand eines Stufenmodells aufgeteilt. Dieses Stufenmodell orientiert sich laut CO2KostAufG an der „energetischen Qualität des Gebäudes“.

Damit Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter besser einschätzen können, was auf sie zukommt, hat KALO einen CO2-Kostenrechner für Wohngebäude entwickelt. Auf Basis weniger Angaben können diese sich anzeigen lassen, in welche Klassifizierung nach dem CO2KostAufG ihr Gebäude voraussichtlich fällt und welche Kostenanteile für Eigentümer und Bewohner sich daraus aktuell und für die kommenden 10 Jahre ergeben.

Die Standardemissionswerte aus der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV) sind die Grundlage für die Berechnungen. Die Prognose basiert auf den getätigten Angaben und einigen Annahmen.

Hier geht es zum CO2-Kostenrechner.