Die Standardemissionswerte aus der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV) sind die Grundlage für die Berechnungen. Die Prognose basiert auf den getätigten Angaben und einigen Annahmen.
KALO hat den CO2-Kostenrechner aufgrund des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes, kurz CO2KostAufG, entwickelt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Ziel des Gesetzes ist es, Bewohner zu Energieeinsparungen zu motivieren und Eigentümer zu energetischen Maßnahmen zu bewegen. Der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierende CO2-Preis hinsichtlich Wohngebäude wird nun nicht mehr nur vom Bewohner getragen, sondern anhand eines Stufenmodells auf Bewohner und Gebäudeeigentümer aufgeteilt. Dieses Stufenmodell orientiert sich laut CO2KostAufG an der „energetischen Qualität des Gebäudes“.