Praxistipps

Jetzt den Bestand auf fernablesbare Messtechnik prüfen

Symbolbild Novellierte Heizkostenabrechnung

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Die Frist rückt näher: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Immobilien mit mindestens zwei Wohneinheiten und zentraler Heiz- und Warmwasseranlage mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Das betrifft Heizkostenverteiler sowie Warmwasser- und Wärmemengenzähler.

Unser Tipp für Verwaltungen: Prüfen Sie jetzt, welche Liegenschaften noch nicht vollständig umgerüstet sind, und planen Sie die notwendigen Maßnahmen frühzeitig ein. So lassen sich mögliche Engpässe bei Montagekapazitäten vermeiden. Gleichzeitig schaffen Sie die technische Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI).  Diese informiert Bewohner/innen monatlich über ihren Energieverbrauch. Die Pflicht zur Bereitstellung der UVI gilt bereits seit Dezember 2021 für Gebäude mit entsprechender Messtechnik und greift spätestens ab dem 1. Januar 2027 flächendeckend. 

Fernablesbare Messtechnik reduziert aber auch den Verwaltungsaufwand: Verbrauchsdaten werden automatisch erfasst, Vor-Ort-Ablesungen entfallen und manuelle Arbeitsschritte bei der Abrechnung lassen sich reduzieren. Wer rechtzeitig plant, verbindet das Notwendige mit dem Nützlichen: Sie erfüllen die gesetzliche Anforderungen und treiben gleichzeitig die Digitalisierung Ihrer Verwaltungsprozesse voran.

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