Rechtsanwältin Katharina Gündel ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist seit 2003 rechtsberatend im Immobilienrecht und seit 2007 bei der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin tätig. Die Kanzlei ist im Mietrecht ausschließlich für Vermieter tätig und berät daneben Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen im Wohnungseigentumsrecht und zu allen anderen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Rechtsanwältin Gündel ist außerdem zertifizierte Data Protection Risk Manager und berät zu Fragen das Datenschutzes für Immobilienunternehmen. Sie publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und ist eine gefragte Referentin bei Inhouse-Schulungen, externen Veranstaltungen und Online-Seminaren.
Inhalte des Seminars
Routine prägt die tägliche Arbeit der Verwaltungen. Die Rechtsprechung der Obergerichte und die des Bundesgerichtshofs entwickeln sich aber immer weiter. Deshalb dürfen die Verwalterinnen die Rechtsprechung nicht aus den Augen verlieren. Regelmäßige Fortbildungen sind daher Pflicht. Hinzu kommt: Der Bundesgerichtshof setzt in seiner ständigen Rechtsprechung voraus, dass Verwalterinnen die höchstrichterliche Rechtsprechung kennen. Kennen diese die Rechtsprechung nicht, so drohen Haftungsfälle. Rechtsanwältin Gündel hat eine Auswahl der für Hausverwalter besonders relevanten Entscheidungen aus den letzten 12 Monaten getroffen, stellt diese praxisnah und anschaulich dar und gibt Handlungsempfehlungen. Die Teilnehmer des Seminars haben ausreichend Gelegenheit Fragen zu stellen.
Schwerpunkte
- Wohngemeinschaften
- Betriebskosten
- Kündigungen
- Modernisierungen
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 1 Stunde 30 Minuten.