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Neue Schätzung für Enteignungskosten

Große Teile des Wohnungsbestands von Wohnungsgesellschaften in Berlin sollen enteignet werden (» der VDIV berichtete). Über die dabei entstehende Entschädigungssumme, welche die Stadt leisten muss, herrscht Uneinigkeit. Die Enteignungsinitiative reichte einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Der Vorwurf: Die Kostenschätzung würde gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.

Am 26. September stimmen Berlins Wahlberechtigte ab: Die Initiative plant Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand zu vergesellschaftlichen. Betroffen sind rund 240.000 Wohnungen. Während die Schätzung der Initiative sich dafür auf 10 Milliarden Euro beläuft, schätzt der Senat die Summe auf zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro. Weitere 180 Millionen Euro würden für Erwerbsnebenkosten hinzukommen. Die Schätzung des Senats wurde in einer amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid aufgenommen.
Die Initiative entgegnet dem, dass lediglich 8 Milliarden Euro fällig würden, da die Entschädigung auch unter dem Marktwert erfolgen könne. Zudem kann die Summe über Schuldverschreibung aus den laufenden Mieteinnahmen finanziert oder alternativ ein Kredit genutzt werden.

Zudem steht eine dritte Schätzung im Raum. Diese wurde von einer Gruppe um den linken Berliner Sozialpolitiker Andrej Holm erstellt. Hier belaufen sich die Kosten auf eine Summe zwischen 14,5 und 22,8 Milliarden Euro.