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Studie: Intensiver Infrastrukturausbau für Wachstum im Bereich E-Mobilität nötig

Aus der neuen Studie „Klimapfade 2.0“ geht hervor: Deutschland muss Billionen von Euro mehr investieren, um seine Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen. Allein bis zum Zwischenziel im Jahr 2030 sind rund 860 Milliarden Euro notwendig. Die Studie spricht auch von einem zwingend erforderlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der derzeitige Antragsstopp für die beliebte Förderung von Ladestationen an Wohngebäuden untermauert diese Aussage.

Die aktuellen Klimaschutzziele sind ambitioniert: Bis 2045 wird völlige Klimaneutralität angestrebt, bis 2030 sollen die Treibhausgase um 65 Prozent verringert werden. Zweck der Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und der Strategieberatung Boston Consulting Group (BCG) ist, ein realistisches Bild zu zeichnen wie diese Ziele erreicht werden können. Die Bereiche der deutschen Industrie, des Verkehrs, der Energiewirtschaft und des Gebäudesektors werden analysiert und Einsparpotenziale untersucht. Der BDI sieht die aktuelle Klimapolitik in keinem Sektor bisher als ausreichend an.

Die Studienautoren sehen für eine erfolgreiche Umstellung auf E-Mobilität einen essenziellen Bedarf die Ladeinfrastruktur auszubauen. „Der Ausbau der Lade- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur wird bis 2030 insgesamt 74 Milliarden Euro an Investitionen in Anspruch nehmen. Damit dieser Ausbau mit dem nötigen Vorlauf gelingt, werden weiterhin umfassende staatliche Investitionsförderungen notwendig sein“, so Jens Burchardt, Co-Autor der Studie und BCG-Klimaexperte.

Antragsstopp zeigt Bedarf für mehr Fördermittel

Die Förderung von circa 1.000.000 Ladepunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist ausgeschöpft. Nun können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Der derzeitige Antragsstopp untermauert die Aussage der Studie und die Forderungen der Wohnungswirtschat nach weiteren Fördermitteln. Auch die hohe Nachfrage der Bevölkerung zeigt die wachsende Sensibilisierung der Menschen für das Thema der E-Mobilität.

Laufende Anträge sind vom Stopp jedoch nicht betroffen. Die bereits eingereichten Anträge, die alle Voraussetzungen erfüllen, werden demnach noch wie geplant ausgezahlt. Bezuschusst wurde der Kauf und die Installation von Ladestationen an Privatparkplätzen von Wohngebäuden. Beantragen konnten die Fördermittel alle Eigentümer, Vermieter, Mieter und auch Wohneigentümergemeinschaften. Da Wohneigentümergemeinschaften pandemiebedingt nur eingeschränkt Beschlüsse fassen konnten, waren die Bedingungen für eine entsprechende Antragsstellung maßgeblich erschwert. Auch hier gibt es Bedarf, die geplanten Investitionen mit einer Aufstockung des Förderbudgets zu unterstützen.