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Abschaffung der Weiterbildungspflicht: Rückschritt für Qualität und Klimaziele der Branche

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter abzuschaffen. Was als Beitrag zum Bürokratieabbau geplant ist, wird sich als Bumerang für Professionalität, Verbraucherschutz und Klimaschutz erweisen. Die Branche warnt vor sinkender Qualität und steigenden Folgekosten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, die seit 2018 geltende Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung aufzuheben. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets zum Bürokratieabbau. Doch in der Branche stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik – nicht aus Eigeninteresse, sondern aus Sorge um Qualität, Verbraucherschutz und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.

Die Weiterbildungspflicht war 2018 als Kompromiss eingeführt worden, nachdem sich die damalige große Koalition nicht auf einen verpflichtenden Sachkundenachweis (trotz vorliegendem Gesetzentwurf) einigen konnte. Sie verpflichtet Verwalter zu 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren – ein überschaubarer, aber wesentlicher Beitrag zur Sicherung der fachlichen Kompetenz.

Der Wegfall dieser Pflicht hat weitreichende Folgen. Ohne regelmäßige Fortbildung droht ein Rückgang des fachlichen Standards und damit der Qualität der Verwaltungsleistungen. Besonders in Zeiten komplexer rechtlicher, technischer und energetischer Anforderungen ist kontinuierliche Weiterbildung unabdingbar. Unkenntnis führt zu fehlerhaften Beschlüssen, Konflikten und einer steigenden Zahl von Gerichtsverfahren – mit entsprechenden Belastungen für Eigentümergemeinschaften, Justiz und Steuerzahler.

Die Abschaffung wäre kontraproduktiv. Rund ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands in Deutschland wird von professionellen Immobilienverwaltungen betreut. Wenn diese Akteure nicht über aktuelles Wissen zu Sanierungsförderung, Energieeffizienz und Gebäudetechnik verfügen, verlangsamt das die energetische Transformation des Gebäudesektors erheblich.

Statt die Professionalisierung einer ganzen Branche aufzuhalten, sollte der Bürokratieabbau dort ansetzen, wo er echten Mehrwert schafft: in der öffentlichen Verwaltung. Digitale Verfahren, automatisierte Prozesse und moderne Schnittstellen zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden würden deutlich größere Einsparpotenziale bieten.

Die Immobilienverwaltungsbranche fordert daher, die geplante Streichung der Weiterbildungspflicht zurückzunehmen. Fachliche Qualifikation und Qualitätssicherung dürfen nicht als „bürokratische Last“ verkannt werden – sie sind Grundvoraussetzungen für Vertrauen, Effizienz und Nachhaltigkeit im deutschen Immobilienwesen.

Ein Statement von VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler sehen Sie hier:
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