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Änderungen im Energierecht sollen Versorgung im Winter garantieren

Der Bundesrat hat die dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes EnSiG 3.0 (Drucksache 479/22) und weitere energiewirtschaftliche Vorschriften beschlossen. Ziel ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Gasverbrauch in den kommenden Wintern weiter zu reduzieren.

Durch die Gesetzesänderungen sollen die Stromproduktion aus Photovoltaik und Biogas kurzfristig erhöht, sowie der Ausbau der Stromnetzte beschleunigt und die Transportkapazitäten gesteigert werden. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert.