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Anpassung des Energiesicherungsgesetzes soll Versorgungssicherheit gewährleisten

Mit einer Anpassung des Energiesicherungsgesetzes hat die Bundesregierung den Rahmen für Anpassungen von Gaspreisen und für die Stabilisierung von Energieunternehmen geschaffen. Die Gesetzesänderungen wurden am 5. Juli im schriftlichen Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen und anschließend von Bundestag und Bundesrat bestätigt. Sie traten am 12. Juli in Kraft.

Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, man könne eine Verschlechterung der Lages des Gasmarkts nicht ausschließen und man müsse sich vorbereiten. Man schärfe die Instrumente, um dafür sorgen zu können, dass auch im Winter die grundlegende Versorgung weiterhin gewährleistet werden könne.

Zum wurde nun das bestehende Preisanpassungsrecht des § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) präzisiert und konkretisiert. Zudem ist ein neues, alternatives Instrument geplant (saldiertes Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG). Dabei handelt es sich um eine Vorkehrung, bei welcher die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung von Gas gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können. Beide Optionen sollen derzeit nicht aktiviert werden, jedoch im Falle einer Verschärfung der Versorgungslage zur Verfügung stehen.

Des Weiteren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen, dass der Bund kurzfristig Unternehmen, die essenzielle Aufgaben für die Versorgungssicherheit erfüllen, stützt oder sich an ihnen beteiligt. Solche Stabilisierungsmaßnahmen sollen Preisanpassungen zuvorkommen.

Und schließlich kann die Bundesregierung notfalls Maßnahmen zur Einsparung und Reduzierung des Verbrauchs verordnen.