Der Gesetzentwurf der Grünen zur neuen Wohngemeinnützigkeit wurde im Bauausschuss nicht angenommen (19/17307). Auch ein Antrag der Linken (19/17771) fand keine Mehrheit. Bei derselben Sitzung am 19. Mai wurde ein weiterer Antrag von den Grünen zur Altschuldenregelung für Ost-Wohnungsunternehmen (19/15921) eingereicht – auch dieser wurde abgelehnt. Somit konnten keine Mehrheit für eine neue Wohngemeinnützigkeit gefunden werden.
Seit 1990 habe sich die Zahl der Sozialwohnungen mehr als halbiert, man steuere auf einen Bestand von weniger als einer Million zu, so ein Abgeordneter der Grünen. Für einen entspannteren Wohnungsmarkt müsse es wieder mehr Sozialwohnungen geben und Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen. Zudem sollen nicht gemeinnützige Unternehmen Fördermittel erhalten können, um Sozialwohnungen zu bauen. Auch die Linken sehen eine Notwendigkeit von gemeinwohlorientierten Ansätzen zur Entspannung des Wohnungsmarkts. Für eine langfristige Lösung brauche man mehr Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung.
Die CDU/CSU fürchtet dadurch die Verursachung höherer Kosten. Ihr Ansatz sieht die Aufstockung von Fördermitteln für den Sozialwohnungsbau vor. Die SPD möchte eine Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit. Wegen der Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte lehnte man den Gesetzesentwurf der Grünen jedoch ab. Investitionsprogramme brauche man zwar, allerdings war man mit der Größenordnung nicht einverstanden.