Klimaziele und die Förderung von sozialem Wohnbau waren zwei Themen der diesjährigen virtuellen Bauministerkonferenz. Die Bauminister kamen zusammen, um u. a. Beschlüsse zur Verwaltungsvereinbarung der sozialen Wohnraumförderung, zur Umsetzung der Klimaziele, zur Änderung der Musterbauordnung und zur Wärmewende im Gebäudebestand zu fassen. Bei der geplanten Verwaltungsvereinbarung zur sozialen Wohnraumförderung 2022 kam es zu keiner Einigung.
Der Bund plant für das Jahr 2022 eine Aufstockung der Mittel um eine Milliarde Euro. Auch sollen die Länderanteile zur Kofinanzierung abgesenkt werden. Als Finanzhilfen sind für die Jahre 2020 bis 2024 Bundesmittel von einer Milliarde Euro angedacht. Für Investitionen im Klimaschutz, den klimagerechten sozialen Wohnungsbau, ist dank des Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung eine zusätzliche Aufstockung geplant. Die jährliche Verwaltungsvereinbarung erklärt die Details der Verwendung der Bundesmittel.
Änderung des GEG
Grundsätzlich soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet werden. Ziel ist, die Treibhausgasemissionen als zentrale Steuerungs- und Zielgröße zu etablieren. Dabei sollen auch ganze Quartiere in den Blick genommen werden.
Streichung des KfW-Programms 55
Das Vorhaben der Regierung die Förderung des Effizienzstandards 55 im Gebäudebereich ab Februar 2022 einzustellen, unterstützen die Bauministerinnen und Bauminister nicht. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Ankündigung bleiben, entstehen Finanzierungslücken im Bau. Mieterhöhungen könnten die Folge sein und stehen dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen im Weg, so das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in seiner Medieninformation zur Bauministerkonferenz. Der VDIV setzt sich für die Beibehaltung des Programms ein, damit geplante Vorhaben umgesetzt werden können.