Kernstück des Gesetzes ist eine bis Ende 2030 befristete Experimentierklausel (§ 246e BauGB), die es Kommunen ermöglicht, von bestimmten Verfahrensvorgaben abzuweichen, um Bauvorhaben schneller zu realisieren. Ergänzend wurden einzelne Paragrafen des Baugesetzbuchs geändert, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Bauland, beim Aufstocken und bei der Nachverdichtung zu schaffen. Künftig dürfen etwa Lärmschutzvorschriften in bestimmten Fällen großzügiger ausgelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB), um Nutzungskonflikte in gemischten Gebieten zu entschärfen. Auch das Aufstocken von Gewerbebauten und Supermärkten wird erleichtert, um zusätzliche Flächenpotenziale zu aktivieren.
Die Regierungsfraktionen bewerten den Bauturbo als notwendigen Schritt, um die stockende Bautätigkeit anzukurbeln. Das Pestel-Institut hatte jüngst auf ein Defizit von über 1,2 Millionen Wohnungen allein in Westdeutschland hingewiesen. Ohne mehr bezahlbaren Wohnraum drohten negative Folgen für Arbeitsmarkt, Binnenwanderung und Fachkräftezuzug.
Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Vertreter der Grünen und der Linken kritisierten, die Regelungen könnten Bodenspekulation und steigende Bodenpreise fördern. Zudem bestehe die Gefahr unkontrollierten Flächenverbrauchs und steigender Infrastrukturkosten. Sie fordern stattdessen strengere Mietregulierungen und eine nachhaltigere Stadtentwicklung.
Auch aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft kommen differenzierte Stimmen. Verbände begrüßen die neuen Spielräume grundsätzlich, mahnen aber weitere Reformen an. Der Bauturbo könne nur dann Wirkung entfalten, wenn zusätzliche Maßnahmen wie vereinfachte Förderverfahren, gesenkte Baustandards und ein Abbau bürokratischer Hürden folgen. Ob der Bauturbo tatsächlich für spürbare Beschleunigung sorgt, wird sich jedoch erst in der Umsetzung durch Kommunen und Bauwirtschaft zeigen.