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Bayern – Landtag beschließt neues Grundsteuergesetz

Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 24. November mitteilte, verabschiedete der Landtag die Bayerische Grundsteuer. Das sei laut Ministerium ein bedeutender Erfolg für den Freistaat und ein gutes Ergebnis für alle Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Das verabschiedete Modell – die bayerische Einfachgrundsteuer – solle möglichst unbürokratisch sein. Zudem sei das Modell transparent und nachvollziehbar. „Wir setzen damit auch ein starkes Signal für alle bayerischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen und krisensicheren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen! Eine wertabhängige Grundsteuer lehnen wir entschieden ab. Sie ist der Einstieg in eine verkappte Vermögensteuer und regelmäßige Wertermittlungen führen zu Steuererhöhungen durch die Hintertür“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Das neue Berechnungsmodell sieht vor, dass die Grundsteuer B (bei nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken) sich an Grundstücks- und Gebäudefläche orientiert und zudem die Nutzung der Flächen berücksichtigt.

Hintergrund für die neue Grundsteuer ist die Grundsteuerreform bis zum Jahr 2025 (» der VDIV berichtete). Bis dahin müssen alle Bundesländer verfassungsgemäße Lösungen für die Grundsteuererhebung auf den Weg gebracht haben. Nachdem sich Bayern mit einer Öffnungsklausel durchsetzen konnte, erhielten die Länder die Wahl zwischen dem Bundesmodell oder der Verabschiedung eines eigenen Modells.