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Befristete Neubau-Förderung des Energieeffizienzhauses 40

Ab dem 20. April können Bauherren wieder Fördermittel für den Neubau von Effizienzhäusern der EH-Stufe 40 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Eine Milliarde Euro werden dafür zur Verfügung gestellt. Bei den Konditionen hat sich allerdings einiges geändert. Anschließend plant Robert Habeck eine Verschärfung für die Förderfähigkeit der Energiehäuser.

Die Förderung des Effizienzhausstandards 40 gibt es künftig nicht mehr in der einfachen Variante, sondern ausschließlich in den Sonderklassen Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden die Stufe 40 plus. Außerdem können private und gewerbliche Antragsteller künftig nur noch eine Kreditvariante beantragen. Eine Zuschussvariante wird nur noch für Kommunen angeboten. Darüber hinaus haben sich Umfang und Inhalte der Förderung geändert. Für die EE-Stufe beträgt der Fördersatz 10 Prozent, für die beiden anderen Stufen 12,5 Prozent. Förderfähig sind jeweils maximal 150.000 Euro je Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden 30 Millionen Euro je Vorhaben. Dabei werden künftig ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Das Programm endet in dieser Form am 31.12.2022. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass das Budget früher ausgeschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann nur noch die Neubauförderung im Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit einem Fördersatz von 12,5 Prozent. Das ab Januar 2023 folgende Programm soll dann anspruchsvollere Fördervoraussetzungen haben und vor allem den Aspekt Nachhaltigkeit stärker berücksichtigen.