Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft , um Mieter von der Maklercourtage zu entlasten. Seitdem gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, zahlen muss (» der VDIV berichtete). Laut Evaluierung der Wirtschaftsberatung DIW Econ im Auftrag der Bundesregierung wurde das Ziel im Wesentlichen erreicht.
Mieter würden überwiegend entlastet, da sie im Schnitt 2,4 Monatsmieten sparten. Das Gutachten sieht die gefürchteten Nebeneffekte nur zum Teil erfüllt. Die Regierung sieht daher keinen Bedarf weitere Novellierungen anzustreben.
Auswirkungen in der Maklerbranche
Doch die Auswirkungen auf die Maklerbranche sind nicht unwesentlich. Dort sind deutliche Einbußen zu vermerken. Etwa 50 Prozent der befragten Makler gaben Umsatzeinbußen von durchschnittlich 37 Prozent an. Nur 15 Prozent der Maklerbüros sprachen hingegen davon, keine Folgen gespürt zu haben. Vor der Einführung nutzten 62 Prozent der Vermieter einen Makler, nun sind es nur noch 35 Prozent. Vermieter gehen seit der Neuregelung häufiger in die Selbstvermarktung und auch Hausverwaltungen werden seitdem verstärkt mit der Mietersuche bemüht.