Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die Corona-Sonderregelungen im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verlängert. Die erforderliche öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben kann somit bis Ende 2022 weiterhin digital und ohne physische Treffen erfolgen. Der Wohnungsbau soll hierdurch beschleunigt werden.
Bundestag und Bundesrat hatten am 14.5.2020 dem „Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ zugestimmt. Die Initiative ging aus vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das Gesetz war zunächst befristet bis zum 31. März 2021, mit dem Kabinettsbeschluss werden die angepassten PlanSiG-Regelungen bis Ende 2022 verlängert.
„Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, zum Beispiel beim Wohnungsbau“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Denn normalerweise ist für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren z. B. beim Einsehen von Unterlagen und bei Erörterungs- und Anhörungsterminen die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich – Verfahrensschritte, die aus Gründen des Infektionsschutzes seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden können. Daher wurden vorübergehende Ersatzmöglichkeiten geschaffen, z.B. Internetveröffentlichungen und Online-Konsultationen. Die Beteiligten erhalten durch die Sonderregeln mehr Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Etwa die Veröffentlichung von Unterlagen und Entscheidungen geht zwar online, diese müssen aber zusätzlich analog publiziert werden.
Durch die Verlängerung des digitalen Beteiligungsverfahrens können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Die Evaluation des Gesetzes wird dadurch auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Auf Basis der Ergebnisse wird die Bundesregierung dann darüber entscheiden, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – dauerhaft gelten sollen.