In Brandenburg wurde die seit 2016 geltende Mietpreisbremse verlängert. Die Landesregierung Brandenburgs hat eine neue Verordnung aufgesetzt, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 greift. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde durch das Landeskabinett beschlossen und hat vorerst eine Laufzeit von fünf Jahren.
Nicht nur in Berlin sind teure Mieten allgegenwärtig, auch im Umland der Hauptstadt stiegen die Mietpreise übermäßig schnell und sorgten für eine finanzielle Belastung der Mieter. Brandenburg beschloss daher 2016 eine Mietpreisbremse einzuführen, die 31 Gemeinden einschloss. Durch die neue Verordnung werden nun 19 Gemeinden reguliert. Dazu zählen auch drei neue Kommunen.
In der Verordnung wird beschlossen, dass die neue Miete bei einem Mieterwechsel maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete liegen darf. Davon ausgenommen sind sanierte Wohnungen sowie Neubauten.