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Bund unterstützt Kommunen bei Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat einen Stakeholder-Dialog zur Kommunalen Wärmeplanung angestoßen. Ziel ist, kontinuierlich Erfahrungen auszutauschen und die regionalen Akteure bei der Umsetzung des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu unterstützen.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin stellten die beteiligten Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und für Wirtschaft und Klimaschutz ein Unterstützungsinstrument des Bundes vor – einen unverbindlichen Leitfaden Wärmeplanung, der Schritt für Schritt Lösungsmöglichkeiten für die Planung vor Ort zeigt. „Er trägt dazu bei, dass Wärmepläne bundesweit in guter Qualität erstellt werden“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GRÜNE). Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ergänzte: „Wichtig ist, keine Kommune muss Sorge vor dem Planungsprozess haben.“ Der Stakeholder-Dialog soll bis zum Frühjahr 2025 fortgesetzt werden. Geplant ist eine Workshopreihe zu ausgewählten Themen. Diese sollen die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle ergänzen.

Fehlt eine verbindliche Wärmeplanung ist es für Wohnungseigentümergemeinschaften ein Problem, zu planen, wie sie ihr Gebäude in Zukunft beheizen. Dazu mahnt auch der VDIV Deutschland. „Ohne zu wissen, welche Energieversorgung künftig für sie in Frage kommt, werden WEG ihre Projekte aufschieben und abwarten – keine Wärmeplanung, keine Wärmewende“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

Der Leitfaden Wärmeplanung sowie eine Zusammenfassung und Einordnung des Leitfadens ("Leitfaden kompakt") sind auf der Internetseite des KWW hinterlegt.