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Bundeshaushalt 2026: Rekordinvestitionen für Wachstum, Digitalisierung und Wohnungsbau

Mit dem Haushaltsentwurf 2026 setzt die Bundesregierung auf Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und Wohnraum. Für die Immobilienwirtschaft eröffnen die geplanten Rekordinvestitionen von 126,7 Mrd. Euro neue Chancen – bei gleichzeitigen Strukturreformen und Konsolidierung.

Mit der Einbringung des Bundeshaushalts 2026 in den Bundestag hat die Bundesregierung ihren finanzpolitischen Kurs bestätigt: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung bilden die Leitplanken. Mit 126,7 Milliarden Euro Rekordinvestitionen sollen Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Wohnungsbau sowie die innere und äußere Sicherheit gestärkt werden.

Für die Immobilienwirtschaft ist vor allem die Rolle des Bundesbauministeriums von zentraler Bedeutung. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bezeichnet ihr Haus als „Investitionsressort“ und hebt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bauwirtschaft hervor. Geplant sind insgesamt 7,6 Milliarden Euro – etwas mehr als im laufenden Jahr. Im Mittelpunkt steht der Sozialwohnungsbau mit einem vorgesehenen Volumen von rund 2,65 Milliarden Euro, kofinanziert von den Ländern. Weitere Schwerpunkte sind 2,27 Milliarden Euro für das Wohngeld, 808 Millionen Euro für das Baukindergeld sowie eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung.

Zudem plant die Bundesregierung gezielte Programme, um Wohneigentum attraktiver zu machen. Mit 250 Millionen Euro sollen Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden („WEF“), weitere 350 Millionen Euro stehen für das Programm „Jung kauft alt“ bereit, das den Erwerb und die Sanierung bestehender Häuser erleichtert. Damit will die Ministerin Wohneigentum stärker als Instrument des sozialen Aufstiegs in den Fokus rücken. Die Nachfrage nach dem Programm „Jung kauft alt“ blieb zuletzt allerdings weit hinter den Erwartungen zurück: Seit dem Start im September 2024 wurden bis Ende Juli 2025 lediglich 592 Förderzusagen erteilt. 

Neben der Mittelvergabe betont Hubertz die Bedeutung struktureller Reformen. Geld allein reiche nicht, entscheidend seien auch die angekündigten Änderungen am Baugesetzbuch. Mit dem sogenannten „Bauturbo“ und einer umfassenden zweiten Reform soll der rechtliche Instrumentenkasten erweitert werden, um Verfahren zu beschleunigen und Quartiersentwicklungen voranzubringen.

Darüber hinaus fließen Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur sowie dem Klima- und Transformationsfonds in Programme zur energetischen Sanierung, Quartierserneuerung und kommunalen Bauprojekten. Die genaue Ausgestaltung der Sanierungsförderung bleibt jedoch offen, da das Wirtschaftsministerium unter Katharina Reiche (CDU) erst noch konkrete Budgetpläne vorlegen muss, insbesondere mit Blick auf die Heizungsförderung und den Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz.

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