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Bundesjustizministerium plant Ausweitung von virtuellen Versammlungen in Genossenschaften

Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen von Genossenschaften sollen künftig auch als virtuelle oder hybride Versammlung oder als Versammlung im gestreckten Verfahren durchgeführt werden können. Das sieht ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJ) für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor.

Konkret vorgesehen sind Regelungen zu digitalen Formen der Sitzung und Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat. Die Pläne knüpfen an das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166) an. Darin wurde als Alternative zur herkömmlichen General- und Vertreterversammlung in Präsenz die virtuelle Versammlung ausschließlich unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verankert. Auch eine hybride Versammlung, bei der die Mitglieder wählen zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder auf elektronischem Wege, ist nun gesetzlich möglich. Außerdem kann eine Versammlung im gestreckten Verfahren durchgeführt werden. Dabei wird zunächst eine virtuelle oder hybride Erörterungsphase und anschließend schriftlich oder über elektronische Kommunikation eine Abstimmungsphase durchgeführt. Alle Optionen sollen nach dem Willen des BMJ künftig auch für Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie für die Gründungsversammlung einer Genossenschaft möglich sein. „Mit seinen Plänen trägt das Bundesjustizministerium dem wachsenden Bedürfnis nach digitalen Kommunikationsformen in allen Bereichen der Gesellschaft Rechnung. Insoweit begrüßen wir dieses Vorhaben“, so die Einschätzung von Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

Die Neuregelung virtueller Versammlungsformate soll Teil eines Maßnahmenpaketes sein, mit dem das BMJ verbesserte Rahmenbedingungen für die weitere Digitalisierung von Genossenschaften etablieren möchte. Vorgesehen ist unter anderem auch, dass die Schriftform nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein soll. Weitere Vorschläge betreffen Beschlussfassungen sowie digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Neben der Förderung der Digitalisierung soll der geplante Gesetzentwurf Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung der Rechtsform beinhalten.

Das Eckenpunktepapier wurde unter anderem Verbänden zur Stellungnahme bis zum 29. September 2023 zugesandt. Es ist hier zumDownloadhinterlegt.