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Bundesrat billigt CO2-Aufteilung und fordert weitere Maßnahmen

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 den Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern nach einem Stufenmodell (der VDIV berichtete) gebilligt. Das Gesetz kann damit zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung verlangt die Länderkammer eine Überarbeitung der Gebäudepolitik.

Aus Sicht des Bundesrates sind ambitionierte flankierende Maßnahmen notwendig, um einerseits die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen und andererseits soziale Härten für Mieter, die den energetischen Gebäudestandard kaum beeinflussen können, zu vermeiden. Die geplante Einführung des Effizienzhausstandards 55 im Wohnungsneubau ab dem 1. Januar 2023 begrüßen die Ländervertreter ausdrücklich. Zugleich weist das Gremium auf die Probleme bei der baulichen Umsetzung von energetischen Sanierungen hin und bittet die Bundesregierung, „gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine Qualifizierungsmaßnahmen zu starten“. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich damit befassen muss, gibt es nicht.

Neben dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz hat der Bundesrat auch dem Wohngeld-Plus-Gesetz grünes Licht erteilt. Auch die Wohngeld-Reform kann damit am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition.

Der VDIV berichtete hier.

Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.