Aus Sicht des Bundesrates sind ambitionierte flankierende Maßnahmen notwendig, um einerseits die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen und andererseits soziale Härten für Mieter, die den energetischen Gebäudestandard kaum beeinflussen können, zu vermeiden. Die geplante Einführung des Effizienzhausstandards 55 im Wohnungsneubau ab dem 1. Januar 2023 begrüßen die Ländervertreter ausdrücklich. Zugleich weist das Gremium auf die Probleme bei der baulichen Umsetzung von energetischen Sanierungen hin und bittet die Bundesregierung, „gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine Qualifizierungsmaßnahmen zu starten“. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich damit befassen muss, gibt es nicht.
Neben dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz hat der Bundesrat auch dem Wohngeld-Plus-Gesetz grünes Licht erteilt. Auch die Wohngeld-Reform kann damit am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition.
Der VDIV berichtete hier.
Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.