Bundesrat überweist Hochbaustatistikgesetz in den Vermittlungsausschuss

Die Länderkammer hat das vom Bundestag am 14. Juni 2024 beschlossene Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (Bundesdrucksachen 20/11315, 20/11789) in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Bereits in ihrer Stellungnahme hatten die Länder Bedenken angemeldet. Diese sehen sie in der verabschiedeten Fassung nicht ausreichend berücksichtigt.

(wir haben berichtet)

Ziel des Gesetzes ist, in kürzeren Zeitabständen und in größerem Umfang Daten über das Baugeschehen zu erheben, um kurzfristiger auf Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Nach Auffassung des Bundesrates sind Länder und Kommunen organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Die Länder verlangen eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Dazu fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz nachzubessern.