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Bundestag diskutiert Details der Gaspreisbremse

Um Gas- und Fernwärmekunden zu entlasten, soll es im Dezember eine Sonderzahlung und ab März 2023 eine Preisbremse geben. Das sind die zentralen Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Gaspreis-Kommission. In einer aktuellen Stunde diskutierte der Bundestag über Nachbesserungen.

Im Detail schlägt die Experten-Kommission folgendes vor: Der Staat übernimmt auf Grundlage der Abschläge von September 2022 einmalig die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022. In einem zweiten Schritt soll von Anfang März 2023 bis mindestens April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Sie sieht einen staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cents pro Kilowattstunde Gas und 9,5 Cents pro Kilowattstunde Fernwärme vor. Er soll alle auch staatlich veranlassten Preisbestandteile umfassen und für ein Grundkontingent von 80 Prozent der Verbrauchsmenge gelten. Als Grundlage soll die Abschlagszahlung für September 2022 dienen. Oberhalb des Grundkontingents sollen die jeweils geltenden Marktpreise gezahlt werden.

Die Experten-Kommission hatte in der Einleitung zu ihrem Zwischenbericht selbst den Finger auf die Wunde gelegt: „Die Kommission hält es für erforderlich, dass finanzielle Entlastungen die Betroffenen so schnell wie möglich erreichen, spätestens bis zum Jahreswechsel. Dies bedingt, dass die zu ergreifenden Maßnahmen schnell implementiert werden müssen. Die notwendige Schnelligkeit hat zur Folge, dass Ausdifferenzierungen und die Zielgenauigkeit der Maßnahmen kurzfristig nicht immer in dem Maße gegeben sind, wie es wünschenswert und idealerweise notwendig wäre.“ Vor allem über die Zielgenauigkeit haben die Abgeordneten im Parlament nun teils heftig diskutiert.

Sowohl der SPD-Abgeordnete Dr. Matthias Miersch als auch Andreas Jung von der CDU/CSU-Fraktion sprachen sich dafür aus, Öl und Pellets in den Förderkatalog aufzunehmen. Dietmar Bartsch von der Fraktion Die Linke kritisierte die Pläne als sozial ungerecht. Ähnlich hatte sich im Vorfeld der Bundestagsdebatte bereits der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher geäußert. Im Gespräch sind nun Obergrenzen für staatliche Zuschüsse sowie Möglichkeiten der sozialen Abstufung.

Der Bundestag beschäftigte sich außerdem mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke. Sie hatte zum einen verlangt, die Strom – und Gasgrundversorgungsverordnungen neu zu regeln und den Versorgern Strom- und Gassperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern zu verbieten (Bundestagsdrucksache 20/2686, 20/3853). Diesen Antrag lehnten 601 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung ab, 36 stimmten dafür. In ihrer zweiten Vorlage forderte die Faktion eine Obergrenze für Endpreise von Erdgas und Strom bei privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen (Bundestagsdrucksache 20/3483, 20/3865). Diese Vorlage lehnte der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab. Die AfD enthielt sich.