In ihrem aktuellen Antrag fordert Die Linke die Bundesregierung auf, „sofort einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht vorzulegen, der insbesondere die Neufassung des § 26 Nr. 4 BauGB beinhaltet und damit die Anwendung des Vorkaufsrechts ermöglicht, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks
den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden.“ Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Konkretisierung der in § 27 BauGB genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts. Danach sollen städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährden, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können. Nach Auffassung der Fraktion ist eine zügige Neuregelung erforderlich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das kommunale Vorkaufsrechts für Mietwohnungen in angespannten Märkten in seiner bisherigen Form bereits vor mehr als einem Jahr gekippt hat.