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Die Linke fordert Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts

In einem Antrag (20/236) verlangt die Fraktion Die Linke die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Laut Vorlage sei das kommunale Vorkaufsrecht für viele Kommunen ein wichtiges Mittel, um Mieter vor Verdrängung zu schützen, den Mietenanstieg zu stoppen und den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu erhalten.

Vor allem in Milieuschutzgebieten, in denen der Verdrängungsdruck nachweislich besonders hoch ist, war das Recht laut Fraktion ein wichtiges Instrument der Kommunen. Nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig im November 2021 gefallen war, ist die bisherige Nutzung des Vorkaufsrechts durch die Kommunen nahezu unmöglich. Das liegt daran, dass es nur noch bei baulichen Mängeln oder Missständen anwendbar ist. Die bloße Annahme, dass die Nutzungsabsichten erhaltungswidrig sind, reicht für eine Ausübung des Rechts nicht mehr aus. Die Partei Die Linke fordert von der Bundesregierung daher einen Gesetzesentwurf, der eine rechtsichere Anwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ermöglicht. Das neue Gesetz soll dann auch bei eben dieser Annahme einer erhaltungswidriger Nutzungsabsicht greifen.