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Digitale Nachweise für Heizungszuschüsse: Vereinfachtes Verfahren bei der KfW

Seit Ende November können Nachweise für die Heizungsförderung bei der KfW digital über das Portal eingereicht werden. Eigentümergemeinschaften profitieren von schnelleren Prozessen und einer einfacheren Abwicklung.

Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Nachweise für Heizungszuschüsse digital bei der KfW einreichen. Die neue Funktion im Kundenportal „Meine KfW“ ermöglicht eine vereinfachte und schnellere Abwicklung.

Eigentümer, die bereits eine Zusage für den Austausch ihrer Heizungsanlagen auf klimafreundliche Systeme erhalten haben, können nun die erforderlichen Dokumente online hochladen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen – in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach der Nachweisprüfung.

Dieses Verfahren ist Teil des Förderfahrplans der KfW, der auf eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Förderprogramme setzt. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen innerhalb von 36 Monaten ab Zusage-Datum umgesetzt werden, um Anspruch auf die Fördermittel zu behalten. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes ist nicht möglich. 

Ab März 2025 wird die online-Nachweiseinreichung auch auf Maßnahmen am Sondereigentum sowie auf vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet. Mit diesen Schritten erleichtert die KfW den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands.